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Sozialmedizin
Die Sozialmedizin richtet den Blick auf die Wechselwirkungen, sowie die unterschiedlichen Einflussfaktoren zwischen Gesundheit und Krankheit bei jedem Einzelnen und innerhalb der Gesellschaft. Der bevölkerungsbezogene Ansatz ist neben der Individualmedizin ein wichtiger Aspekt. Sozialmedizin ist ein Baustein im Bereich “Public Health”.
Die sozialmedizinische Blickweise auf die Bevölkerung einer Region ist der Kern eines gut funktionierenden und am Bedarf orientierten öffentlichen Gesundheitswesens. Die Umsetzung vor Ort obliegt der unteren Gesundheitsbehörde auf der Grundlage der jeweiligen Landesgesetze.
Definition
Sozialmedizin ist das Teilgebiet der Medizin, das
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die Wechselwirkungen zwischen Krankheit, Gesundheit, Individuum und Gesellschaft sowie die Organisationsstrukturen des Gesundheitswesens und des medizinischen Versorgungssystems analysiert und beschreibt
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Strategien zur Prävention und Bekämpfung von Krankheiten entwickelt
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im Unterschied zur Mehrzahl der klassischen, überwiegend kurativ ausgerichteten medizinischen Fächer einen über die Individualmedizin hinausgehenden bevölkerungsbezogenen Ansatz unter Verwendung epidemiologischer, klinischer, sozial- und verhaltenswissenschaftlicher, ökonomischer und ökologischer Methoden verfolgt (vgl. Pschyrembel, Sozialmedizin und Public Health, 2015; Handwörterbuch Sozialmedizin und Public Health, 2010).
Wikipedia definiert die Sozialmedizin wie folgt:
“Sozialmedizin beschreibt und analysiert die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen Gesundheit und Krankheit, ihren Risiken und protektiven Faktoren einerseits und gesellschaftlichen Tatbeständen andererseits unter ätiologischer, präventiver, rehabilitativer, gutachterlicher, versorgungsrechtlicher und wirtschaftlicher Perspektive. Sie befasst sich dazu wissenschaftlich und praktisch mit dem Gesundheitszustand der Bevölkerung und seinen Determinanten, der Organisation des Gesundheitswesens, der sozialen Sicherung und den politischen Determinanten der Gesundheit sowie den Wirkungen und Kosten der medizinischen Versorgung. Nach Diehl, Gebauer und Groner stellt die Sozialmedizin nicht nur ein Querschnittsfach innerhalb der Medizin dar, sondern auch ein „Brückenfach zu anderen Fachdisziplinen – vor allem dem Sozialrecht, der Soziologie, Sozialarbeit, Psychologie, Statistik und Gesundheitsökonomie“ .”
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist ein Bereich des Gesundheitswesens mit dem Ziel, den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zu erreichen und zu sichern. Derzeit befindet sich der Öffentliche Gesundheitsdienst im Wandel.
Es erfolgt mit zunehmender Tendenz eine Ergänzung der hoheitlichen Schutz- und Überwachungsaufgaben durch gesundheitsfördernde, partizipative und steuernde Tätigkeiten. Immer mehr rückt der ÖGD als zentraler Akteur in Fragen der öffentlichen Gesundheit aller in den Vordergrund und verbindet zwischen Theorie und Praxis im Bereich Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung. Der ÖGD ist subsidiär und sozialkompensatorisch tätig.
Die Aufgaben der Gesundheitsämter werden auf kommunaler Ebene unter bevölkerungsbezogenen Aspekten, frei von kommerziellen Interessen und gemeinwohlorientiert, übernommen.
Dies unterscheidet den ÖGD von vielen anderen Akteuren des Gesundheitswesens.
Gesetzliche Grundlagen & Politik
In erster Linie regeln die Gesetze der Länder die Aufgabenbereiche für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Hinzu kommen verschiedene bundesgesetzliche Vorgaben wie beispielsweise das Infektionsschutzgesetz und das Bundeskinderschutzgesetz.
Allen Gesetzestexten für den ÖGD ist gemein, dass sie die vielfältigen gesundheitlichen Themenfelder der unteren Gesundheitsbehörde i.S. einer Bevölkerungsmedizin vor Ort beschreiben. Je nach Bundesland sind die inhaltlichen Ausführungen eher “schwammig” formuliert, so dass der jeweilige Kreis, bzw. die jeweilige Stadt zwar große Freiheiten bei der Ausgestaltung hat, die Interpretation der Berufsfelder aktuell jedoch individuelle Spielräume offenlässt.
Sozialmedizinische (Fach)Assistent/innen
Gesetzliche Grundlage für sozialmedizinische Assistent/innen
Die gesetzliche Grundlage für die Weiterbildung zur/m Sozialmedizinischen Assistenten/in ist die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für sozialmedizinische Assistentinnen und Assistenten (APO-SMA) vom 14. April 2015 (GV. NRW.2015, S. 388).
Das Arbeitsfeld einer sozialmedizinischen Fachangestellten wird in den Ländergesetzen nicht oder nur allgemein beschrieben. Aktuell finden sich unspezifische Hinweise in den Gesetzestexten in Niedersachsen, Baden-Württemberg und NRW, die das Anforderungsprofil für die nichtärztlichen Berufsgruppen im ÖGD, sowie die Forderung nach spezifischen Kenntnissen zum Gesundheitsrecht und dem öffentlichen Gesundheitswesen fordern. Die Anforderungen für die ärztliche Leitung eines Gesundheitsamtes sind hingegen in den meisten Landesgesetzen formuliert, indem sie einen Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen fordern.
Die Novellierung der Gesetze für den ÖGD in NRW und Hessen bietet aktuell die Chance, eine weitere Fachgruppe, nämlich die der sozialmedizinischen Fachangestellten in den Gesundheitsämtern zu etablieren und diese als medizinische (nicht ärztliche) jedoch spezialisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den öffentlichen Gesundheitsdienst einzusetzen. Damit sollte auch die Änderung der Bezeichnung von “Assistenz” hin zur Fachangestellten einhergehen, um der umfangreichen Weiterbildung sowie der Spezialisierung Rechnung zu tragen.
Der Einsatz der SMAs in den vielfältigen, spezifischen Bereichen der Gesundheitsämter, bietet die Möglichkeit einer fachlich fundierten, qualitätsgesicherten Expertise, die dem geforderten Profil einer “Public Health-Einheit vor Ort” entspricht. So könnte sich der ÖGD in Deutschland im internationalen Vergleich messen und einen Paradigmenwechsel vom Fürsorgesystem hin zu einer “öffentlichen Sorge um die Gesundheit aller” einleiten. (Brand and Stöckel 2002)
Damit einher ginge eine salutogenetische Perspektive verbunden mit dem Übergang von der Frage “Was macht uns krank?” hinzu “Was erhält uns gesund?”, wobei “uns” als Bevölkerung und als Individuum verstanden werden kann. (Brand and Stöckel 2002) Diese spiegelt sich auch in den zehn vom Regionalkomitee der Weltgesundheitsorganisation für Europa (WHO Europa) formulierten unentbehrlichen Handlungsfeldern (Essential Public Health Operations, EPHO) wider.
Bereits seit einigen Jahren lässt sich ein steigender Bedarf in verschiedenen Bereichen, darunter der Kinder- und Jugendgesundheit, feststellen. Dieser betrifft beispielsweise Befunde der Sprache, der Motorik, der Adipositas, aber auch der seelischen Gesundheit. Innerhalb der GBE für die einzelnen Kreise und Städte lassen sich vielerorts, auch kleinräumige Bedarfe bereits in der frühen Kindheit nämlich in den Kindertagesstätten aufzeigen. Dies ermöglicht dem ÖGD die Einleitung (sozial)kompensatorischer Maßnahmen vor Ort in den Lebenswelten der Kinder in Zusammenarbeit mit weiteren Kooperationspartnern und ggf. in Abstimmung mit der Lokalpolitik.
Weiterbildung zur/m SMA
Struktur
Die weiterbildende Behörde sind die Kreise und kreisfreien Städte. Wer eine Weiterbildung zur/zum sozialmedizinischen Fachangestellten anstrebt, muss eine Bewerbung an den Kreis oder die kreisfreie Stadt richten.
Voraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene Basisqualifikation als Gesundheits-/Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Hebamme, Entbindungshelfer oder einer anderen gleichwertigen dreijährigen Ausbildung.
Die Weiterbildung gliedert sich in einen praktischen (acht Monate) und einen theoretischen Teil (4 Monate, mind. 420 Unterrichtsstunden).
Inhalte
Inhalte der Weiterbildung sind:
● Öffentliches Gesundheitswesen, Recht und Verwaltung, Sozialrecht einschließlich BTHG
● Gesundheitsförderung und Prävention, darunter frühe Hilfen, Präventionsketten, -programme und -projekte
● aufsuchender sozialmedizinischer Kinderschutz, sozialmedizinische gemeindebezogene Aufgaben
● Begleitung von Risikokindern
● Kindergartenscreening
● Schuleingangsuntersuchung, Elternberatung
● Beratungsangebote des ÖGD
● Infektionsschutz
● Management, Projektarbeit, Netzwerkinitiierung und -koordination
● Öffentlichkeitsarbeit
● Gesundheitsberichterstattung, Epidemiologie übertragbarer und nicht übertragbarer Erkrankungen, Statistik, Gesundheitsplanung
● Kommunikation, prozessbegleitende Dokumentation
Die Reihenfolge unterscheidet sich von der in der derzeit gültigen APO SMA aus redaktionellen Gründen.
Neben diesen festgeschriebenen Inhalten der Weiterbildung steht die berufliche Weiterentwicklung der Teilnehmenden im Mittelpunkt. Hiermit geht erfahrungsgemäß auch die Chance einer Persönlichkeitsweiterentwicklung der Teilnehmenden hin zu verantwortungsvollen Fachkräften mit besonderen sozialmedizinischen Kompetenzen einher, die eine eigenverantwortliche Arbeit in der jeweiligen Lebenswelt ermöglicht. Die Steuerung und Planung aller Maßnahmen obliegt dabei nach wie vor dem jeweiligen Facharzt/ärztin für Öffentliches Gesundheitswesen, bzw. dem/der Amtsarzt/ärztin.
Die SMA sollten nach der Weiterbildung über ein hohes Maß an Eigeninitiative, Kreativität, Zuverlässigkeit, Planungsvermögen und Teamfähigkeit verfügen. Aus diesem Grund gehören u.a. Projekt- und Zeitmanagement zu den Weiterbildungsinhalten. Die Fähigkeit zum selbständigen Handeln, die Zusammenarbeit in kommunalen Gremien (Arbeitskreisen, Konferenzen, Netzwerken) sowie ein ausgeprägtes Kommunikationstalent gehören ebenso dazu. Die SMA ist häufig das Bindeglied mit sozialmedizinischen Fachkenntnissen zu den Bürgerinnen und Bürgern. Durch aufgeschlossenes Auftreten erreichen sie niedrigschwellig Familien, Mütter, Väter und Personen mit Hilfebedarf auf unkomplizierte Art und Weise. Die Begegnung mit sozialmedizinischen Fachangestellten ist für die Bürgerinnen und Bürger vielfach niedrigschwellig, bei Sicherstellung der ärztlichen Expertise im Hintergrund.
Abgrenzung zu anderen Berufsgruppen
Derzeit gibt es in Deutschland unterschiedliche Konzepte für eine weitere Qualifizierung im Gesundheits- und Sozialbereich.
Neben der Ausbildung zur/zum sozialmedizinischen Assistent/in gibt es Qualifizierungsmaßnahmen für examinierte Gesundheits- und Kinder-/Krankenpflegekräfte zu Schulgesundheitsfachkräften (SGFK) – auch Schulgesundheitsschwestern (SGS) genannt – und die Qualifizierung von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen.
All diesen Qualifizierungsmaßnahmen ist gleich, dass sie denselben Adressaten/innen-Kreis ansprechen, allerdings unterscheiden sich die verschiedenen Qualifizierungsangebote in Länge, Intensität und thematischer Breite. Vulnerable Bevölkerungsgruppen weisen unterschiedliche Bedarfe auf, denen es auf differenzierte Art zu begegnen gilt.
Dabei ist der ÖGD ein zentraler Akteur und mit dem Qualifizierungsangebot zur/zum sozialmedizinischen Assistent/in bereits seit langem auf dem Markt. Zusätzlich wurden weitere Lösungsansätze entwickelt, die dazu geführt haben, bestehende Berufsbilder mit spezifischen Kompetenzen für die Bedarfe einzelner Gruppen auszustatten.
In den beiden Akademien für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf und München wird die theoretische Ausbildung zur/zum sozialmedizinischen Assistent/in angeboten.
Die für NRW geltende Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO-SMA vom 14.4.2015) richtet sich an Gesundheits- und Kinder-/Krankenpfleger/innen, Hebammen, Entbindungspfleger oder gleichwertige Ausbildungen.
Ihr Einsatzgebiet ist im ÖGD in verschiedenen Fachgebieten angesiedelt und reicht von Gesundheitshilfen, Gesundheitsförderung, Kinder-und Jugendgesundheitsdienst über Epidemiologie und Infektionsschutz bis hin zur Unterstützung im Amtsärztlichen Dienst, z.B. bei der Erstellung von Funktionsdiagnostiken, Blutentnahmen und Impfungen.
Die Kreise und kreisfreien Städte sind die weiterbildenden Behörden.
Angehende sozialmedizinische Assistentinnen und Assistenten absolvieren insgesamt acht Monate Praktikum, davon drei im ÖGD selbst, jeweils anderthalb Monate in einem Fachkrankenhaus für Psychiatrie oder einer psychiatrischen Fachabteilung eines Krankenhauses sowie einer Einrichtung für Körperbehinderte. Weitere zwei Monate absolvieren sie in einem Kinderkrankenhaus, einer pädiatrischen Fachabteilung oder einer Fachabteilung für Innere Medizin eines Krankenhauses.
Die weiterbildende Behörde entscheidet darüber, ob vorangegangene professionelle Erfahrungen auf die Praktikumszeiten anerkannt werden.
Neben den acht Monaten Praktika absolvieren die zukünftigen SMA eine theoretische Ausbildung von 420 Stunden Umfang. Dabei werden verschiedene Inhalte abgebildet (siehe tabellarische Gegenüberstellung der Ausbildungen SMA, Schulgesundheitsfachkräfte und Familienhebammen).
Die Qualifizierung der Schulgesundheitsfachkräfte orientiert sich inhaltlich an dem Aufgabenspektrum der „school health professionals“ nach Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation von 2014 (vgl. AWO Bezirksverband Potsdam e.V. 2016) und wird zurzeit im Rahmen des Projektes „Einführung von Schulgesundheitsfachkräften an öffentlichen Schulen in den Bundesländern Brandenburg und Hessen“ etabliert.
Hintergrund des Projektes ist, dass die Schulen aufgrund von „Ganztagsangeboten, Bestrebungen zu inklusiven Bildungsangeboten und zur Förderung gesundheitlicher und bildungsbezogener Chancengleichheit“ vor großen Herausforderungen stehen.
Ziel ist es, dazu beizutragen, in deutschen Schulen ein „niedrigschwelliges aufsuchendes System der kinder- und jugendorientierten Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung“ aufzubauen (vgl. AWO Bezirksverband Potsdam e.V. 2016). Die Qualifizierung ist dabei modular aufgebaut und versteht sich an der Schnittstelle zwischen Gesundheit und Bildung. Die Aufgabenbereiche der SGF umfassen (AWO Bezirksverband Potsdam e.V. 2016, 14):
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Gesundheitliche Versorgung (30%)
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Gesundheitsförderung und Prävention (20%)
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Früherkennung (20%)
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Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit chronischen Erkrankungen/Behinderungen bzw. nach längerer krankheitsbedingter Abwesenheit von der Schule (15%)
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Ansprech- und Vertrauensperson für Schüler/innen mit gesundheitlichen Auffälligkeiten (15%)
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Interdisziplinäre außerschulische Kooperation (inklusiver Bestandteil der Bereiche 1-5)
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Die im Curriculum formulierten Fach- und Methodenkompetenzen haben einen beträchtlichen Umfang.
Diese Kompetenzen werden in 800 theoretischen Unterrichtseinheiten (davon 664 als Präsenzzeit und 136 in Form von selbstreguliertem Lernen), untergliedert in neun Module, sowie 850 Stunden angeleiteter Praxis erworben.
Erfahrungen aus anderen Weiterbildungsmaßnahmen können ggf. angerechnet werden.
Eine vorangegangene Ausbildung zur/zum sozialmedizinische/n Assistent/in ist dabei nicht aufgeführt, gleichwohl es wünschenswert und vorstellbar wäre, dass die entsprechende theoretische Ausbildung angerechnet wird.
Ein praktischer Teil ist in jedem Fall zu absolvieren, ebenso wie Leistungsnachweise und die Abschlussprüfung. Die in den Modulen zu vermittelnden Inhalte sind der Synopse zu entnehmen.
Eine weitere Maßnahme betrifft die Qualifizierung von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen. Der Stundenumfang dieser Qualifizierungsmaßnahme sieht mindestens 270 Unterrichtseinheiten vor, davon 210 mit den Inhalten aus einem verbindlichen Themenkatalog sowie 60 Stunden zur freien länderspezifischen Ausgestaltung. 60 Prozent sind als Präsenzzeit vorgesehen, die übrigen Zeiten sind online oder durch Selbstlernphasen zu absolvieren.
Die Themenbereiche umfassen das Tätigkeitsfeld, ressourcenorientierte Arbeit mit Familien, Gesprächsführung, Stärkung elterlicher Kompetenzen, Kindesentwicklung, Begleitung familialer Interaktionen, Lebenswelt Familie, Umgang mit Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung, Qualitätsmanagement und psychische Belastungen von Familien. Die Abschlüsse werden von den Bundesländern jeweils gegenseitig anerkannt.
Über eine weitergehende Anerkennung in Bezug auf andere Qualifizierungsmaßnahmen, wie etwa die SMA oder die SGF, liegen keine Informationen vor. Die entsprechenden Inhalte sind in der Synopse aufgeführt. Bei der Betrachtung der Gegenüberstellung der unterschiedlichen Inhalte einzelner Qualifizierungsmaßnahmen ist zu erkennen, dass es zum Teil deutliche Schnittmengen gibt, die zumindest eine partielle Anerkennung der jeweiligen Qualifizierung/Weiterbildung nahelegen würden. Gleichzeitig zeigen sich Unterschiede in der Schwerpunktsetzung der einzelnen Maßnahmen.
Für die Zukunft ist die Erstellung eines Kompetenzorientierten Curriculums für die Weiterbildung der Sozialmedizinischen Fachangestellten erstrebenswert. Um zukünftig Qualifizierungsmaßnahmen und praktische Tätigkeiten der unterschiedlichen Berufsfelder besser zu harmonisieren und auch Kolleginnen und Kollegen breiter und an anderen Orten einsetzen zu können, wäre es zu begrüßen, wenn die Ausbildungen besser aufeinander abgestimmt wären, bzw. wenn wenigstens Inhalte untereinander anerkannt werden würden.
Visionär wäre es, wenn bereits vorhandene, und auch zukünftige Qualifizierungsmaßnahmen, etwa im Bereich des aufsuchenden Kinderschutzes, im Sinne eines Baukastensystems angeboten würden, um bundesweit Einheitlichkeit in den Angeboten – und somit auch den Berufschancen für die Kolleginnen und Kollegen – zu erreichen.
Personal- und Verwaltungsrechtliche Aspekte
Typische Stellenbeschreibung einer SMA
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Gesundheitsförderung/Prävention
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Präventionsprogramme, -projekte
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Leistungen der sozialmedizinischen Nachschau
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Beratung in Kindertagesstätten für Einrichtungsleitung, Erzieher/innen, Eltern
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Vorgespräch, Terminvergabe, Erläuterung der Prozedere unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen, Teilnahme am Tagesablauf des Kindes in der Einrichtung, Beobachtung des Spielverhaltens, Umgang mit anderen Kindern und Erziehern, Einblick in Lebenssituationen (Essen, Schlafen, usw.)
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Absprache weiterer Vorgehensweise bzgl. Fördermöglichkeiten, medizinische Abklärung, Entlastungen des Kindergartens, Elterngespräch
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Bericht über geplante Maßnahmen, Entwicklungsstand
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Hausbesuch, aufsuchende Tätigkeiten in den Lebenswelten
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Beratung, einschließlich Planung und Koordinierung erforderlicher Maßnahmen, beispielsweise im Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi), in der Lebenswelt etc.
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Bericht über geplante Maßnahmen, Entwicklungsstand
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aufsuchender sozialmedizinischer Kinderschutz, sozialmedizinische gemeindebezogene Aufgaben
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Zusammenarbeit mit Jugendamt, Jugendhilfeplanung
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Zusammenarbeit mit Anbietern von Frühförderung und heilpädagogischen Leistungen, Sozialpädiatrischen Zentren und sonstigen
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Beratung im Gesundheitsamt, persönlich oder telefonisch
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Risikokinder (Frühgeburten, Behinderte, Traumatisierte, Schwangerschaften mit Suchtproblematik). Vorstellung der möglichen Förderangebote auch im weiteren Verlauf.
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Rücksprache mit Ärzten, Förderpraxen, Instituten, Betreuungseinrichtungen
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Familien, die sich Sorgen machen bezüglich der Gesundheit oder Entwicklung ihres Kindes
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Fachberatung Hören, Sprache und Sehen
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Schul(eingangs)untersuchungen
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Beteiligung am Screeningverfahren für Einschüler/innen
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Seh- und Hörtest.
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Schuleingangsuntersuchung für Seiteinsteigende (Zuzug aus dem Ausland)
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Inklusionsberatung
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Koordination freier Inklusiv-Plätze in Kindertagesstätten
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Kenntnisse über sämtliche Inklusiv-Plätze, angestrebte Umwandlungen, geplante Plätze für das Folgejahr.
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Unterstützung der Familien bei der Suche nach geeigneten Einrichtungen bzw. Einrichtungen bei der Suche nach einem passenden Kind, das vom Alter, Geschlecht, Behinderung und anderen aufnahmerelevanten Kriterien in die entsprechende Einrichtung passen könnte.
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Kenntnisse über neueste Richtlinien bzw. Verfahrensgrundlagen des Landschaftsverbandes bezüglich Förderung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen.
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Ortsübliche Abläufe beim Sozialamt, Jugendamt, Gruppenstrukturen und Möglichkeiten.
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Organisation und Mitarbeit bei Untersuchungen zur Feststellung der Behinderung nach §§53 SGBXII
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Auftragsannahme, Terminplanung, Erstkontakt, Einladung
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Erhebung der Anamnese, Impfstatus, Seh- und Hörtest, Motoriktest, Entwicklungsstand, Besonderheiten, (Klinikberichte, Gutachten, Entwicklungsdokumentationen aus Einrichtungen)
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Fertigstellen der Gutachten unter Verwendung sozialmedizinischen Wissens
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Beratung
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Prostituiertenschutzgesetz
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Schwangerschaftskonfliktberatung
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Infektionsschutz
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HIV/SDI
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Ermittlungen, Beratungen und Dokumentation nach dem Infektionsschutzgesetz (Meldepflichtige Krankheiten)
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Tuberkulose-Fürsorge und (aufsuchende) Überwachung
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Erstuntersuchungen von Asylbewerber/innen nach dem IfSG
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Impfprävention und Kampagnenbegleitung
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Belehrungen nach §43 Infektionsschutzgesetz
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Unterstützung der Multiresistente Erreger-Netzwerke und der Krankenhaus-hygienischen Überwachung
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Gremienarbeit
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Konferenzen: Erstellen von Unterlagen (Gesundheitsbögen) für Beratungskonferenzen mit Berichten, Attesten, Gutachten der verschiedenen Akteure/innen. Teilnahme und Nachbearbeitung der Unterlagen
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Netzwerkinitiierung und -koordination
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Teilnahme an Arbeitskreisen
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Alle Bereiche
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Statistiken, Planungen, Ermittlung der Bedarfe
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Fortbildungen
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Archiv, Pflege der medizinisch–technischen Geräte
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Öffentlichkeitsarbeit/Medienarbeit
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Bestellwesen und Vergaben
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(Praktikantenbetreuung)
Eingruppierung
Die oben beschriebenen Tätigkeitsfelder können teilweise oder nebeneinander ausgeführt werden. Meist gibt es Schwerpunkte innerhalb der Tätigkeit einer SMA. Es erfolgt innerhalb der Themenfelder eine selbständige, sachbearbeitende Tätigkeit, die zu einer eigenständigen Entscheidungsfindung und sozialmedizinischer Einschätzung und Beratung führt.
Die Eingruppierung nach dem TVÖD sollte daher analog vergleichbarer Berufsgruppen, wie z.B. der Hygienekontrolleure in eine EG 8 - 9a[6] erfolgen und sollte sich am jeweiligen Aufgabenbereich, sowie den Anteilen der selbstständigen Entscheidungsfindung, analog einer sachbearbeitenden Tätigkeit, orientiert sein.
Bundesfachverband SMA e.V.
Der Bundesfachverband SMA e.V. hat sich 2019 gegründet, um den Berufszweig der SMA in die Öffentlichkeit zu rücken, die Interessen der SMA zu vertreten und um sie als Fachkräfte (ggf. mit spezieller Qualifizierung) im sozialmedizinischen Bereich bekannt zu machen.
Leitbild der SMA
Für die Interessen der SMA
Wir repräsentieren die sozialmedizinischen Fachangestellten (SMA) als hochqualifizierte Fachkräfte im sozial-medizinischen Bereich, die selbständig arbeiten und eigenverantwortlich vor allem im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind.
Für eine adäquate Berufsbezeichnung
Aufgrund der selbständigen und eigenverantwortlichen Tätigkeiten sehen wir uns als sozialmedizinische Fachangestellte und treten dafür ein, dass diese Berufsbezeichnung anerkannt wird.
Für eine angemessene Bezahlung
Wir treten ein für eine Verankerung der SMA im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVÖD) mit dem Ziel, eine der Verantwortung angemessene Bezahlung zu vereinbaren.
Öffentlichkeitsarbeit für SMA
Wir ergreifen Maßnahmen der Public Relations, um das Berufsbild der SMA mit seinen vielfältigen Tätigkeiten besonders bei relevanten Zielgruppen und in der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Weitere Informationen über die Ausbildung einer SMA finden sich auf der Webseite der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen.
Vernetzung fördern
Wir wollen die Vernetzung der SMA untereinander und auch für andere Interessierte fördern.
Ausblick
Ziel:
Das Ziel des Bundesfachverband SMA e.V ist, dass die “Sozialmedizinische Fachassistentin” spezifisch in den Entgeltgruppen des TVöD aufgeführt werden, wie z.B. die “Sozialpädiatrische Assistentin”. Dieses sollte in der Entgeldtabelle P 9 (Beschäftigte im Pflegedienst): exam. Pflegekräfte mit Fachweiterbildung, z.B. Hygienefachkräfte. Lehrkräfte in der Pflege: sind der Entgeltgruppe 10 bis 15 der Anlage A zum TVöD stattfinden.
Für die medizinisch- technischen und therapeutischen Berufe wurde grundsätzlich folgender Aufbau vereinbart: EG 5 “Beschäftigte in der Tätigkeit von”, EG 7 “Normaltätigkeit”, EG 8 mindestens zu einem Viertel schwierige Aufgaben. EG 9a schwierige Aufgaben und EG 9b “herausgehobene Einzeltätigkeiten”.