► Inhaltsverzeichnis Kapitel (ausklappbar)
- Gesundheitsförderung / Prävention
- Prävention
- Gesundheitsförderung
- Präventionsgesetz
- Präventionsketten auf kommunaler Ebene
- Präventionsangebot im Rahmen der kommunalen Präventionskette
- Eltern-/ Mütter-/ Väterberatung
- Frühe Hilfen
- Aufsuchender sozialmedizinischer Kinderschutz, sozialmedizinische gemeindebezogene Aufgaben
- Fachspezifische Kompetenzen
- Kindergarten-Screening
- Impfprävention
- Präventionsprogramm: Karies-/Risikokind-Begleitung
- Schuleingangsuntersuchung
- Klasse 2000
- AIDS-Parcours
- Herz-Aktionstag
- Fachberatung Hören, Sprache und Sehen
- Beratungsstelle für Früherkennung und Frühförderung (BFF)
- Schwangerschaftskonfliktberatung / Familienberatung
- Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (§ 10 ProstSchG)
- Infektionsschutz
- HIV / STI
- Erstaufnahmeuntersuchungen Asylbegehrender
- Ermittlungen nach IfSG und Tuberkulosevorsorge
- Tuberkulose Vorsorge
- Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (“Lebensmittelzeugnis” nach § 43 IfSG )
Gesundheitsförderung / Prävention
Prävention
Prävention beschäftigt sich mit der frühzeitigen Aufklärung und Vorbeugung von Krankheiten und der Etablierung “gesunder Lebenswelten” um Gesundheitsrisiken zu minimieren. Die leitende Frage ist “Was macht uns krank”, die Sichtweise folglich darauf ausgerichtet, Krankheitsrisiken zu mindern und die Gesundheit zu erhalten. Hier unterscheiden wir drei verschiedene Formen der Prävention.
Primäre Prävention
Primäre Prävention beabsichtigt die Entstehung von Krankheiten zu vermeiden.
Ein Beispiel wäre die Prävention durch Impfungen. Hierdurch lassen sich viele Infektionskrankheiten primär verhindern und somit gehören diese u.a. zu dem Gebiet der Primärprävention. Ebenso die Aufklärung über eine gesundheitsbewusste Lebensweise, wie gesunde Ernährung, Stressbewältigung und sportliche Aktivitäten. Auch systematische Aufklärungskampagnen können daher dazu beitragen Krankheiten primär vorzubeugen.
Sekundäre Prävention
Früherkennungen von Krankheiten gehören zu dem Gebiet der sekundären Prävention. Ziel ist es zu einem möglichst frühen Zeitpunkt Erkrankungen bzw. Krankheitsvorstufen zu erkennen um Maßnahmen einzuleiten.
Tertiäre Prävention
Tertiäre Prävention ist gleichzusetzen mit der medizinischen Rehabilitation.
Angestrebt wird Krankheitsfolgen gering zu halten und eine Verschlechterung der Erkrankung zu verhindern.
Verhaltens- und Verhältnisprävention
Darüber hinaus unterscheiden wird Verhaltens- und Verhältnisprävention. Verhaltensprävention zielt explizit auf das individuelle Verhalten ab. Risikoverhaltensweisen sollen gemindert werden. Die Verhältnisprävention zielt darauf ab, Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit begünstigen (z.B. das Nichtraucherschutzgesetz).
Gesundheitsförderung
Gesundheitsförderung ist ein Weg Menschen bei Entscheidungen über ihre Gesundheit einzubinden um die eigene Gesundheit zu verbessern. Die leitende Fragestellung ist “Was erhält uns gesund”, sie spiegelt eine salutogenetische Sichtweise wieder. Im Mittelpunkt steht die Stärkung von Ressourcen. Partizipation, Empowerment und Chancengerechtigkeit sind die Kernmerkmale der Gesundheitsförderung.
Gemäß der Ottawa Charta (WHO 1986) heißt Gesundheitsförderung
-
Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung ermöglichen und
sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit befähigen; -
Gesundheit fördern durch Stärken der Ressourcen,
-
wobei soziale und persönliche Ressourcen ebenso wie die körperliche Leistungsfähigkeit betont werden.
Gesundheitsförderliches Handeln bedeutet, sich um sich selbst und andere zu sorgen, ein anwaltschaftliches Eintreten für die Gesundheit aller und Bedingungen zu schaffen, die die Aufrechterhaltung der Gesundheit ermöglichen. Hierbei ist auch die Gesellschaft und die Politik gefragt, gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen herzustellen.
Präventionsgesetz
Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz - PrävG) trat in seinen wesentlichen Teilen am 25. Juli 2015 in Kraft und zielt auf eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sozialversicherungsträgern, Ländern und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung ab. In den Bundesrahmenempfehlungen (2016) sind dabei Ziele für alle Altersgruppen in unterschiedlichen Lebenslagen und -welten formuliert. Ziel ist es, Prävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten zu ermöglichen, wie z.B. der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz, im Pflegeheim und in der Kommune. Daneben sind im Zuge des Gesetzgebungsverfahren Impfstrategien geregelt und Früherkennungsuntersuchungen in allen Altersstufen weiterentwickelt worden.
Präventionsketten auf kommunaler Ebene
Die Mitwirkung einer SMA im Rahmen von Präventionsketten kann sehr vielseitig sein, da diese viele Möglichkeiten bieten, eine SMA einzusetzen.
Hintergrund
Der Grund für den Aufbau einer Präventionskette ist, dass aufgrund von statistischen Erhebungen (z.B. Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung, zahnärztlichen Reihenuntersuchungen) größere gesundheitliche Probleme in bestimmten Orts- oder Stadtteilen auffallen. Dieses ist häufig in der Zusammensetzung der Bevölkerung, der Arbeitsplatzsituation, der Wohnsituation oder Ähnlichem begründet.
Um den Kindern in diesen Settings auch ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen, versucht man durch die unterschiedlichsten Maßnahmen und Angebote, die Familien vor Ort zu unterstützen. Je mehr Akteure mit einbezogen werden können, um so größer ist die Chance viele Bereiche abzudecken
Definition
Präventionsketten dienen dazu, ein gesamt strategisches, koordiniertes Zusammenspiel von Gesundheit, Soziales, Jugend, Bildung und Nachbarschaftsentwicklung zu erarbeiten und den Kindern Chancengleichheit zu ermöglichen. Präventive Angebote werden aufeinander abgestimmt, um alters- und bedarfsgerechte Unterstützung für Kinder und deren Familien zu bieten.
Ziele
Ziel des Aufbaus von Präventionsketten ist es, die Entwicklung- und Teilhabechancen insbesondere der Kinder, die unter benachteiligten Bedingungen aufwachsen - umfassend zu fördern.
Eine Präventionskette orientiert sich dabei an den Praxisfeldern entlang des Lebenslaufs von Heranwachsenden und ihren Familien und sichert die Übergänge zwischen Institutionen (z.B. vom Kindergarten in die Schule), Settings und Angeboten. Die Einrichtung einer übergeordneten Steuerungsgruppe ist dabei für die strukturelle Aufgabenerfüllung im Rahmen der Präventionskette von wesentlicher Bedeutung. Ihr obliegt die Erörterung der zentralen Themen und die Verbesserung der Rahmenbedingungen vor Ort.
Durch die Besetzung mit Vertreter/innen der kommunalen Ebenen, Gesundheitsorganisationen, Trägern von Kindertagesstätten und Schulen, sowie freier Träger sollen Fachwissen, berufliche Erfahrungen zum Ist-Stand der sozialen Lage der Zielgruppe sowie einzelne Netzwerke aus mehreren Bereichen zusammengetragen und der Austausch untereinander gefördert werden. Die Steuerungsgruppe entwickelt gemeinschaftlich strategische Ziele für die Orientierung und Strukturierung der Präventionsketten. Die Effizienz der Versorgung vor Ort soll gesteigert werden.
Hierzu zählt auch, etwaige Doppelstrukturen abzubauen und Leistungen zu bündeln.
Akteure
Alle, die mit Kindern und ihren Familien zu tun haben. Dieses sind Erzieher, Lehrer, Ärzte, Vertreter der Stadt oder Gemeinde, Vertreter von Sportvereinen, Gesundheitsamt, Jugendamt, Sozialarbeiter u.ä..
Methode & Durchführung
Mögliche Maßnahmen bei denen eine SMA mitwirken kann, wären:
- Präventions-Tätigkeit in den ortsansässigen Kindergärten und Grundschulen.
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Spielerisch werden den Kindern gesundheitliche Themen nahegebracht. Dieses gelingt im Kindergarten gut durch den Einsatz von Handpuppen.
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In der Grundschule bietet sich pro Klassenstufe Unterricht zu verschiedenen gesundheitlichen Schwerpunkten an.
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Elternabende können bei Interesse der Einrichtungen angeboten werden
2. Zahnärztliche Untersuchungen in den Kindergärten mit Elternbeteiligung.
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Durch die Elternbeteiligung kann eine Beratung bei bestehenden zahngesundheitlichen Probleme stattfinden, dabei kann das Gespräch zur Informationsweitergabe genutzt werden.
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Bei gravierenden zahnärztlichen Problemen der Kinder besteht die Möglichkeit der Begleitung der Familien durch eine SMA (siehe: Kariesrisikokindbegleitung) .
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Hilfreich dabei ist, wenn auch bei den Untersuchungen in diesen Ortsteilen die SMA anwesend ist (Wiedererkennungswert für die Familien).
3. Kindergartenscreening der 3-4jährigen.
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Durch diese zusätzliche Untersuchung vor der Schuleingangsuntersuchung können schon Defizite erkannt und geeignete Maßnahmen eingeleitet werden.
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Dieses Screening kann in Zusammenarbeit mit dem Kinderarzt des ÖGD getätigt werden.
4. Besuche von Elterntreffs, Sprachtreffs und Ähnlichem.
- Diese Treffen kann man nutzen, um als SMA vor Ort zu gesundheitlichen Themen Aufklärung und Beratung anzubieten.
5. Installation von verschiedenen Sprechstunden vor Ort:
- Mütterberatung (siehe: Mütterberatung)
Sprechstunden der SMA:
Zu den Beratungszeiten können Menschen mit gesundheitlichen Fragestellungen oder Unterstützungsbedarf kommen. Wird Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen oder Formularen benötigt, erhalten sie diese Unterstützung. Ebenfalls können die Zeiten und Räumlichkeiten für gezielte Präventionsangebote (z.B. “Kariestunnel”, Puppentheater zu gesundheitlichen Fragen u.ä.) spielerisch genutzt werden.
Präventionsangebot im Rahmen der kommunalen Präventionskette
Willkommen von Anfang ist ein Präventionsangebot für ( werdende) Eltern und somit ein Teil des Netzwerkes des “Frühen Hilfen”. Eine Servicestelle für Eltern mit Säugling und Kleinkind, rund um das Thema Gesundheit.
Definition
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Informationen für werdende Eltern
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Begrüßungsbesuche bei Eltern mit Neugeborenen
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Vermittlung von Familienhebammen / Familien-Gesundheits-Kinderkrankenpflegerin
Methode & Durchführung
Informationen rund um die Geburt sind in einem anschaulichen Ordner zusammengestellt. Die betreuende gynäkologische Praxis, Hebamme oder Familienberatungszentren überreichen den Ordner.
Der Begrüßungsbesuch für Eltern mit ihrem ersten Kind wird etwa 10 Wochen nach der Geburt angeboten. Ein multiprofessionelles Team, bestehend aus einer SMA, einer Familien-Gesundheits-Kinderkrankenpflegerin und einer Hebamme, informiert und berät zu verschiedenen Themen rund um die Gesundheit während des Besuches. Stadtteilangebote, aber auch finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten werden besprochen. Bei Bedarf wird schnell und unkompliziert der Einsatz einer Familienhebamme/ Familien-Gesundheits-Kinderkrankenpflegerin vermittelt.
Ziel
Familien zu unterstützen und die Elternkompetenzen stärken.
Eltern-/ Mütter-/ Väterberatung
Hintergrund
Beratungsbedarf bei Eltern-/Mütter-/Väter mit kleinen Kindern
Definition
Die ursprüngliche Form der Mütterberatung war ausgerichtet auf Kinder bis zum ersten Lebensjahr.
Diese ist gerade bei der Quartiersarbeit in dieser Form nicht praktikabel. Viele Mütter kommen mit mehreren Kindern in verschiedenen Altersstufen und nutzen die Möglichkeit für eine Beratung ohne Zeitdruck. Gerade bei sprachlichen Barrieren wird dieses Angebot gerne genutzt.
Methode & Durchführung
Mitwirkung bei der Mütterberatung.
Diese kann im Gesundheitsamt oder in verschiedenen Gemeinden angesiedelt sein oder in Quartieren installiert werden, die aufgrund besonderer Problematiken (gesundheitliche, soziale o.a.) mehr Hilfe benötigen.
Die Form der Mütter- oder Elternberatung kann unterschiedlich sein. Sie kann von der SMA alleine, in Form von Beratungsgespräche und dem Angebot koordinierten Hilfen durchgeführt werden, sie kann aber auch bei Bedarf im Team mit einem Kinderarzt des ÖGD angeboten werden. Stellt der Kinderarzt gesundheitliche Probleme fest, wird zur Klärung ein Empfehlungsschreiben für eine weitere fachliche Abklärung an die Familie ausgehändigt.
Die Erfahrung zeigt, dass ein Angebot im eigenen Lebensumfeld für viele Familien eine geringere Barriere darstellt, als an einen anderen Ort fahren zu müssen. Durch diese Niedrigschwelligkeit steigt die Wahrscheinlichkeit einer besseren gesundheitlichen Versorgung und damit einer Chancengleichheit für die Kinder.
Ziel
Verbesserung der gesundheitlichen Lage der Bevölkerung, vor allem in vulnerablen Gruppen.
Frühe Hilfen
Hintergrund
Die Bundesstiftung Frühe Hilfen” (bis Ende 2017 Bundesinitiative Frühe Hilfen) fördert die Netzwerke “ Frühe Hilfen” um Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern sicherzustellen.
Die “Frühen Hilfen” in Kombination mit dem präventivem Kinderschutz ermöglichen frühzeitige Unterstützung für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern. Mit der Implementierung des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) ist der gesetzliche Auftrag klar geregelt.
Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt finanziell den Aufbau der Netzwerke “ Frühe Hilfen” und den Einsatz der Familienhebammen.
Frühe Hilfen in der kommunalen Präventionskette umfassen Angebote, Hilfe und Aktivitäten für werdende Eltern und Familien mit Kindern bis 3 Jahren. Ziel ist das alle Kinder gut aufwachsen können und Familien bei Bedarf Unterstützung erfahren.
In einem Netzwerk arbeiten viele verschiedene Akteure wie Hebammen, Kliniken, Ärzte und Ärztinnen, Kitas, Beratungsstellen, Frühförderung, Familienzentren, Jobcenter, Familienbildungsstätten, Jugendamt, Gesundheitsamt und Sozialamt zusammen.
Methode/ Durchführung
Ein verlässliches Netzwerk “Frühe Hilfen” aufbauen, mit Bündnispartnern und relevanter Akteure in der Zusammenarbeit im Sinne des Kinderschutzes. Das Netzwerk bietet einen kontinuierlichen Austausch relevanter Informationen. Die Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz sind klar definiert.
Die Gesundheitsfachkräfte in den “ Frühen Hilfen” sind in der längerfristigen aufsuchenden Betreuung und Begleitung tätig. Familienhebammen oder Familien-Gesundheits-Kinderkrankenpflegerinnen (FGKiKP) unterstützen Eltern in belastenden Lebenssituationen. Der Unterstützungszeitraum ist unterschiedlich geregelt und kann bis zu 3 Jahren mit dem Einverständnis der Eltern dauern.
Ziel
Ziel ist es, das Wohl der Kindes zu schützen und die gesamte Entwicklung so zu fördern, dass ein gesundes Aufwachsen in allen Lebensbereichen möglich ist, Familien frühzeitig aufzufangen und Unterstützung im Alltag zu ermöglichen. Ebenso, Familien in Ihren Kompetenzen zu stärken. Eltern im Handling mit dem Baby zu stabilisieren, Alltagssituationen zu trainieren. Die Broschüre “Früherkennung und Vorsorge für Ihr Kind” der BzGA stellt weitere Informationen zur Verfügung.
Aufsuchender sozialmedizinischer Kinderschutz, sozialmedizinische gemeindebezogene Aufgaben
Hintergrund
Im Bundeskinderschutzgesetz § 3 ist einerseits die Beteiligung des ÖGD an Netzwerken und Kooperationsvereinbarungen festgelegt (§3) sowie die Informationsweitergabe in Ausübung der beruflichen Tätigkeit (§4).
Der ÖGD ist zuständig für die Aufrechterhaltung, Sicherung, den Schutz und die Wiederherstellung der Gesundheit der gesamten Bevölkerung und nimmt diese Aufgabe hoheitlich wahr.
In verschiedenen Gesundheitsdienstgesetzen/Gesetzen für den ÖGD ist die Aufgabe des medizinischen Kinderschutzes bereits mehr oder minder explizit erwähnt:
- Die Gesundheitsämter beraten und betreuen Kinder und Jugendliche, deren körperliche, seelische oder geistige Gesundheit gefährdet oder gestört ist, sowie deren Sorgeberechtigte gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Amt für Soziale Dienste (Hansestadt Bremen).
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Untersuchungen von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen zur Früherkennung von Krankheiten, Behinderungen und Entwicklungsstörungen sind durch die Gesundheitsämter in den Gemeinschaftseinrichtungen in Ergänzung anderer Angebote durchzuführen (Schleswig-Holstein).
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Die im öffentlichen Gesundheitsdienst tätigen Personen haben umgehend das Jugendamt zu informieren, soweit sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Anzeichen von Misshandlungen oder grober Vernachlässigung wahrnehmen, die auf eine Kindeswohlgefährdung schließen lassen, um notwendige Hilfen einzuleiten (Berlin).
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Die Gesundheitsämter arbeiten zum Schutz von Kindern vor Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung im Rahmen der lokalen Netzwerke nach § 3 LKindSchuG eng mit den Jugendämtern und den übrigen Beteiligten der lokalen Netzwerke zusammen (Rheinland-Pfalz).
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Er wirkt an gesundheitlichen Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Vernachlässigung mit. Er stimmt sich dazu mit den Trägern der örtlichen Jugendhilfe ab (Thüringen).
Ziel
Durch aufsuchenden sozialmedizinischen Kinderschutz sollen Bedarfe von Kindern und deren (Pflege-)Familien frühzeitig erkannt und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit in Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe und ggf. anderer Ressorts eingeleitet werden. Sozialmedizinische gemeindebezogene Aufgaben sichern das Erreichen aller Altersgruppen im Kindes- und Jugendalter im Gegensatz zu Angeboten wie den frühen Hilfen.
Definition
Erreichen vulnerabler Gruppen im Kindes- und Jugendalter zur Prävention und zum Schutz der Gesundheit in Zusammenarbeit mit der örtlichen Jugendhilfe sowie ggf. anderer Ressorts (Health in all policies).
Methode
Der ÖGD führt Untersuchungen im Rahmen seiner originären Aufgaben in allen Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen durch. Im frühen Kindesalter kommen zudem niedrigschwellige Besuche etwa durch Willkommensangebote zuhause hinzu.
Zudem kann der ÖGD basierend auf Daten der eigenen Gesundheitsberichterstattung oder durch Beauftragung anderer Ressorts wie bspw. der Jugendhilfe oder anderer Fachdienste vulnerable Gruppen in Lebenswelten identifizieren und aufsuchen.
Der Vorteil der Übernahme dieser Aufgabe durch den ÖGD liegt in der Zuständigkeit desselben für die gesamte Bevölkerung des Landkreises / der kreisfreien Stadt im Hinblick auf gesundheitliche Fragestellungen. Ausschlaggebend ist der gewöhnliche Aufenthaltsort der Kinder, Jugendlichen und ihrer (Pflege-)Familien und nicht etwa der Eintrag im Melderegister, oder die Zuständigkeit eines Jugendamtes.
Fachspezifische Kompetenzen
Spezifische Kenntnisse im Bereich des Kinderschutzes
Interessante Informationen wie Infobroschüren, Gewaltschutzgesetz, Beratungsstellen finden Sie hier:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen
www.frauenhauskoordinierungsstelle.de
Kindergarten-Screening
Screenings bei 4-jährigen Kindern, um den individuellen Stand der vorschulischen Basiskompetenzen zu erfassen.
Hintergrund
Entwicklungsdefizite bei Kindern werden nicht frühzeitig vor der Einschulungsuntersuchung diagnostiziert. Es besteht keine Möglichkeit, mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf auf die Defizite einwirken zu können.
Ziel
Feststellung des Entwicklungsstands von 4-jährigen Kindern sowie Ableitung und Erkennung von Entwicklungsdefiziten zur Beratung und gezielten, individuellen Förderung.
Methode und Durchführung
Die Erfassung der vorschulischen Basiskompetenz sowie die Einleitung erforderlicher Maßnahmen folgen dem nachstehenden Ablauf
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Anforderung und Erfassung der Personaldaten der 4-jährigen Kindern
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Information sowie Einholung des Einverständnisses der Eltern in Abstimmung mit den Kindergärten
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Erfassung der Daten aus den Vorsorge- und Impfheften
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Beginn des Screenings mit Fokus auf
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Fein- und Grobmotorik
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Sprache
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Auditive und visuelle Wahrnehmung
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Verhaltensbeobachtung
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Durchführung eines Hör- und Sehtests
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Dokumentation von Größe und Gewicht
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Erfassung weiterer Informationen der Erzieher/innen zur kindlichen Entwicklung und Verhaltensmustern
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Auswertung und Analyse der gesammelten Ergebnisse zur Festlegung der weiteren Schritte
==> Beratung der Eltern bei schwächeren Entwicklungsdefiziten
==> Durchführung weiterer Tests im KJÄD bei stärkeren Entwicklungsdefiziten zur Einleitung gezielter Förderung (als Bsp. therapeutische Hilfsmaßnahmen, Erziehungsberatungsstellen etc.) sowie kontinuierlicher Verlaufskontrollen bis zum altersgerechten Entwicklungsstand
Fachspezifische Kompetenzen der SMA
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Fachkenntnisse
-- der kindlichen Entwicklungsphasen
-- der Entwicklungsbereiche (Motorik, Kognition, Sprache, Wahrnehmung, soziale-emotionale Kompetenz)
-- der psychomotorischen Basiskompetenzen (Kraft, Schnelligkeit, Gelenkigkeit, Ausdauer, Gleichgewicht)
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Bewusstsein über
-- Differenz zwischen Test und Screening zur Erläuterung in Kindergärten
-- Differenz zwischen Mangel, Schwäche und Störung
Auffälligkeit | Definition | Fördermöglichkeit | Konsequenz |
Mangel | mangelnde Bewegungserfahrung | braucht Fördermöglichkeit im Alltag | Beratung der SMA |
Schwäche | funktionelle Bewegungseinschränkung | gezielte kurzfristige Bewegungsförderung | Beratung der SMA und/oder Vorstellung im KJGD |
Störung | strukturelle Bewegungseinschränkung | langfristige Bewegungsförderung | Vorstellung im KJGD |
Impfprävention
Hintergrund
In der Vergangenheit gab es hochinfektiöse Erkrankungen, die zu einem Massensterben in der Bevölkerung geführt haben und noch führen. Beispiele: Pocken etc.
Impfungen stellen eine effektive Maßnahme zum Schutz von Infektionskrankheiten dar.
Innovative Forschungsprojekte halten uns auf dem aktuellen Stand.
Ziel
Erreichbarkeit einer hohen Durchimpfungsrate der Bevölkerung
Methode und Durchführung
Kontrolle des Impfpass und Beratung zu den fehlenden Impfungen
- im Rahmen einer/jeder Vorstellung im KJGD
z.B. beim Kindergarten-Screening, der Schuleingangsuntersuchung oder anderen Vorstellungen
2. als Impfaktionen in Schulen
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Terminierung mit den Schulen
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Mitteilung an die Eltern, die Impfpässe am vereinbarten Tag den Kindern mit zur Schule zu geben
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Auflistung aller Impfstoffe und dem entsprechenden Wirkstoff (Wichtig: um die Wirkstoffe der Impfung zu kennen)
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Verwendung von aktuellen
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Impfbroschüren und weiteres Aufklärungsmaterial
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Informationsstunde zum Thema Impfen vorbereiten
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Informationszettel für die fehlenden Impfungen vorbereiten (Ankreuzverfahren) bei Impflücken und dem Einverständnis der Eltern werden die Impfungen durchgeführt
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Auswertung, Erstellung einer Impfstatistik, Weiterleitung an die Landesbehörde bzw. das Robert-Koch-Institut, weitere Informationen, wie z.B. den aktuellen Impfkalender (Empfehlungen der Ständigen Impfkommission- “STIKO”)- auch in 20 Fremdsprachen- findet man unter: www.rki.de und der entsprechenden Homepage der Landesbehörde.
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Informationen zu den spezifischen Namen der zugelassenen Impfstoffen findet man z. B. auf der Internetseite des Paul- Ehrlich- Instituts (http://www.pei.de)
weitere Internet- Tipps:
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spezielle Informationen zu Reiseimpfungen:
3. Impfsprechstunde im Gesundheitsamt
Kontrolle des Impfausweises und Impfen der Impflücken (Voraussetzung: Einverständnis der Eltern), Kostenübernahme der empfohlenen Impfungen nach der aktuellen STIKO durch die Krankenkassen
4. besondere Maßnahmen
Ausbruchs-Situation an Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. Masern, Vorgehensweise wie bei Punkt 2
Fachspezifische Kompetenzen
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Kenntnisse der aktuelle StIKO-Empfehlung
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Kenntnisse der Wiederzulassungsempfehlung in Gemeinschaftseinrichtungen
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Kenntnisse über Infektionskrankheiten
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Kenntnisse der Anwendung von EDV, Auswertungsprogramme
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regelmäßige Fortbildungen zum Thema
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Besonderheiten der Digitalisierung beachten
Präventionsprogramm: Karies-/Risikokind-Begleitung
Beispiel für einen Arbeitsbereich einer SMA am Beispiel Karies-/Risikokindbegleitung
Hintergrund
Ergebnisse der zahnärztlichen Reihenuntersuchungen:
Kinder mit massiven Kariesbefall und keine Behandlung trotz schlechtem Vorbefund. Kann auch Indikator für Kindeswohlgefährdung sein.
Definition
Was versteht man unter “Kariesrisikokind”
“Kariesrisikokinder” sind bei unserem Projekt die Kinder, die der Jugendzahnarzt/ärztin des Gesundheitsamtes bei den regelmäßigen Untersuchungen in den Krippen, Kindertagesstätten, Grund- und Förderschulen auffallen, weil diese mehrere kariöse Zähne haben oder weil keine Behandlung nach dem Vorbefund erfolgt ist. (In Niedersachsen ist die zahnärztliche Untersuchung eine freiwillige Untersuchung, sodass ein schriftliches Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegen muss.)
Bei der Untersuchung wird der Befund eines sogenannten “Kariesrisikokind” in vier Kategorien (nach Schwere und Dringlichkeit) unterteilt.
Die Namen dieser Kinder werden dann an die Sozialmedizinische Assistentin weitergegeben.
Methode & Durchführung
Die Familien, der bei den Untersuchungen aufgefallenen Kinder, werden zunächst telefonisch kontaktiert. Bei den Anrufen wird abgeklärt, ob schon eine Behandlung oder eine Terminvereinbarung beim Zahnarzt erfolgt ist. Sollte dieses nicht der Fall sein, wird noch einmal auf die Wichtigkeit einer Behandlung hingewiesen. Bei dem Gespräch können dann mögliche Probleme angesprochen werden. Häufig kann auch eine Beratung hinsichtlich einer zahnfreundlichen Ernährung erfolgen.
Sollten umfangreichere Beratungen oder Mundhygiene-Anleitung gewünscht sein, bietet die SMA den Familien einen Hausbesuch an.
In einigen Fällen ist es den Eltern nicht möglich einen Zahnarzttermin zu vereinbaren (meist spielen sprachliche Barrieren eine Rolle). In diesen Fällen gibt es die Möglichkeit unsererseits, einen Termin zu vereinbaren und ihn der Familie mitzuteilen. Ebenso kann in Ausnahmefällen eine Begleitung zum Zahnarzt erfolgen.
Sollten umfangreichere Behandlungen notwendig sein, die einen Fachzahnarzt erfordern, können den Familien Adressen dieser Ärzte an die Hand geben oder direkt mit den Ärzten einen Termin vereinbaren.
Bei Gesprächen mit den Ärzten über die Befunde des betreffenden Kindes sollten im Vorfeld Schweigepflichtsentbindungen der Familien vorliegen.
Falls eine telefonische Kontaktaufnahme der Familie nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit Kindergarten oder die Schule mit einzuschalten, die einen Kontakt zur Familie herstellen können. Dieses kann über die Erzieher, Lehrer oder Schulsozialarbeiter erfolgen.
Hilfe bei Flüchtlingsfamilien oder Migranten erhält man häufig durch die ehrenamtlichen Betreuer dieser Familien, die diese bei Terminvereinbarungen unterstützen beziehungsweise sie zum Zahnarzt begleiten.
Wichtig: Das Schreiben für das Einverständnis einer zahnärztlichen Untersuchung sollte auf jeden Fall Telefonnummer und Adresszeile beinhalten, da diese Daten aus Gründen des Datenschutzes nicht mehr über die Einrichtungen abgefragt werden dürfen.
Statistische Erfassung
Die sogenannten “Kariesrisikokinder” werden in dem vom zahnärztlichen Dienst benutzten Computerprogramm so abgespeichert, dass die Zahnärztin vor Ort bei der nächsten Untersuchung erkennen kann, welche Kinder von uns begleitet werden und ob es schon zu einer Verbesserung des Befundes geführt hat.
Zusätzlich legt sich die SMA diese Kinder auf Wiedervorlage, um überprüfen zu können, ob es zu einer Veränderung (Behandlung) gekommen ist. Alle Anrufe, Hausbesuche oder ähnliches werden statistisch in digitalen TabellenExceltabelle erfasst. Ebenso wird der Erfolg oder Nichterfolg dokumentiert. (z.B. keine Behandlung, eingeleitete Behandlung oder abgeschlossene Behandlung).
Die statistischen Erhebungen sind in der Projektarbeit eine sehr wichtige Größe, da mit ihnen der Nachweis für die erfolgte Arbeit und auch die Erfolge sichtbar gemacht werden können. Ebenso lassen sich mit Hilfe von statistischen Zahlen auch Bedarfe ermitteln, die der Politik oder anderen Partner vorgelegt werden können , um so auch weiteres Personal oder Gelder zu bekommen.
Fachspezifische Kompetenzen der SMA:
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Fachwissen Zahnheilkunde
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Grundlagen der Statistik
Ziele
Verbesserung der Zahngesundheit der Kinder durch Behandlungserfolge und Aufklärung
Praxisbeispiel
Fallbeispiel:
- 5-jähriges Kind mit Migrationshintergrund
- stark kariöses Milchzahngebiss (bei der Reihenuntersuchung aufgefallen in der Kita aufgefallen.
Fallmanagement:
- Anruf in der Familie (Telefonnummer auf Einverständniserklärung). Zahnarztbesuch angeraten, Eltern haben aufgrund sprachlicher Barrieren Schwierigkeiten einen Termin zu vereinbaren.
- Angebot der SMA, dieses für die Familie zu erledigen (gemeinsam mit der Familie überlegen, bei welchem Zahnarzt der Besuch erfolgen soll. Häufig wird der Zahnarzt in der Nähe des Wohnortes gewählt.
- Abklärung, ob die Familie alleine den Zahnarztbesuch bestreiten kann oder ob eine Begleitung durch die SMA erforderlich ist (Berücksichtigung der zeitlichen Ressourcen).
- Sollte eine Begleitung erforderlich sein, ist es wichtig, dass eine Schweigepflichtentbindung erfolgt, um eventuell Befunde mit dem Zahnarzt besprechen zu können.
- Nach dem gemeinsamen Zahnarztbesuch können weitere Maßnahmen erforderlich sein (z.B. Terminvereinbarung bei einem Kinderzahnarzt, Beratung der Familie zu zahngesundheitlichen Fragen auch in Form einen Hausbesuches.
- Nach einigen Wochen erneutes Telefonat, ob die Behandlung erfolgt ist und ob noch Informationen nötig sind
- Kontrolle durch die nächste zahnärztliche Reihenuntersuchung.
Die Risikokindbegleitung wurde hier am Beispiel der Zahngesundheit behandelt.
Es besteht auch die Möglichkeit eine Begleitung der Kinder und Familien anzubieten, die bei dem Kindergarten-Screening oder der Schuleingangsuntersuchung auffallen.
Schuleingangsuntersuchung
Hintergrund
Vor Schuleintritt müssen die Kinder auf gesundheitliche Beeinträchtigungen ärztlich untersucht werden. Dieses ist in den Schulgesetzen, bzw. Landesgesetzen für den öffentlichen Gesundheitsdienst festgelegt.
Ziel
Feststellung der Schulfähigkeit. Ziel der Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es festzustellen, ob ein Kind den Anforderungen eines Schulalltags gesundheitlich, das heißt körperlich und seelisch gewachsen ist. Liegen beim Kind Beeinträchtigung vor, zum Beispiel in den sprachlichen, kognitiven, sozialen oder motorischen Fähigkeiten oder liegt eine chronische Erkrankung oder eine Behinderung vor, die sich schulrelevant auswirken kann, dann berät der Schularzt die Eltern und die Schule. (Reichenbach and Lücking 2007)
Methode und Durchführung
Sammlung der Ergebnisse aus durchgeführten Screening und Test, Beobachtung und Beschreibung des Verhalten, Anamnese, erfragte Befunde und Informationen der Eltern, vorhandenen Befunde, eine Besonderheit stellen die Untersuchung der Seiteneinsteiger dar (nachträgliche Schuleingangsuntersuchung für Zugewanderte, Migranten und Asylbewerber) typische Durchführung:
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Meldung der Daten aller schulpflichtigen Kinder mittels kommunaler Ordnungsbehörde
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Datenpflege in die EDV, ggfs Vorbereitung der Kartei, Untersuchungsmaterialien
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Zeit und Raumplanung mit dem Team und ggfs. der Grundschule
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schriftliche Einladung zur SEU standardisierte Information und Anamnesebogen, Rechtsgrundlage und Einwilligungserklärung
5. Vorstellung im KJGD
5.1. Voruntersuchung der Soz.med. Fachkraft und Untersuchung des Arztes bei dem jeweils standardisierten Untersuchungsverfahren und gleichzeitige Dokumentation
5.2. Abschlussgespräch und Beratung der Eltern/Erziehungsberechtigten zu den eventuellen noch erforderlichen Abklärungen und ggfs. der Einleitung von Fördermöglichkeiten
5.3. Erstellung des schriftlichen Schulgutachten
6. Auswertung und Statistik, Weiterleitung in anonymisierter Form an die Landesbehörde
7.Feststellung besonderer Bedarfe ggfs Installation von Projekten über die Jugendhilfe
Fachspezifische Kompetenzen der SMA:
- Kenntnisse zu den standardisierten Untersuchungs-Abläufen
- Kenntnisse zu dem Schulfähigkeitsprofil, einschl. der maßgebenden Schulpflicht
- Kenntnisse über Gesundheit, Schwangerschaft, Beeinträchtigung, Kindesentwicklung, chorn. Erkrankung, örtliches Einrichtungs- und Hilfesystem und Frühe Hilfen
- Kenntnisse zu dem digitalen Erfassungsprogramm, einschl. der Auswertung
- besondere Fähigkeiten in der Organisation in der SEU
- besondere Beratungskompetenz im Umgang mit den Kindern und den Eltern
Weitere Informationen finden Sie hier:
Klasse 2000
Hintergrund
Gesund, stark und selbstbewusst – so sollen Kinder aufwachsen. Dabei unterstützt Klasse2000, das in Deutschland am weitesten verbreitete Unterrichtsprogramm zur Gesundheitsförderung, Sucht- und Gewaltvorbeugung in der Grundschule. Hierbei werden neben den Schülern auch die Lehrer und die Eltern in das Programm mit eingebunden.
Methode
Mit Klasse2000 und seiner Symbolfigur KLARO erfahren die Kinder, was sie selbst tun können, damit es ihnen gut geht und sie sich wohlfühlen. Frühzeitig und kontinuierlich von Klasse 1 bis 4 lernen die Kinder mit Klasse2000 das 1x1 des gesunden Lebens – aktiv, anschaulich und mit viel Spaß. Lehrkräfte und speziell geschulte Gesundheitsförderer (SMA) gestalten rund 15 Klasse2000-Stunden pro Schuljahr zu den wichtigsten Gesundheits- und Lebenskompetenzen und organisieren Elternabende. So entwickeln Kinder Kenntnisse, Haltungen und Fertigkeiten, mit denen sie ihren Alltag so bewältigen können, dass sie sich wohlfühlen und gesund bleiben. Parallel dazu werden die Lehrer und natürlich auch die Eltern mit in das Programm einbezogen. Lehrer bzw. die Schulen verpflichten sich zu Beginn des Schuljahres auch die Einführung oder Umsetzung mindestens einer strukturellen Aktivität zu integrieren (z. B. regelmäßiges gemeinsames Frühstück, Trinken im Unterricht, regelmäßige Bewegungs- oder Entspannungspausen, Spielgeräteverleih in der Pause, Streitschlichter oder die bewegungsfreundliche Gestaltung des Schulhofes). Die Eltern werden durch regelmäßige Informationen über das Programm informiert und aktiv mit einbezogen.
Ziele
● Kindern ist es wichtig, gesund zu sein und sie sind überzeugt, selbst etwas dafür tun zu können.
● Kinder kennen ihren Körper und wissen, was sie tun können, damit er gesund bleibt und sie sich wohl fühlen
● Kinder besitzen wichtige Lebenskompetenzen: z.B. mit Gefühlen und Stress umgehen, mit anderen kooperieren, Konflikte lösen und kritisch denken.
Themen
● Gesund essen & trinken
● Bewegen & entspannen
● Sich selbst mögen & Freunde haben
● Probleme & Konflikte lösen
● Kritisch denken & Nein sagen
Ergebnis: Über 1,6 Millionen Kinder erreicht
Seit Beginn des Programms im Jahr 1991 schlossen über 1,6 Millionen Kinder Bekanntschaft mit KLARO. Zur Zeit macht bundesweit jedes siebte Grundschulkind bei Klasse2000 mit: Im Schuljahr 2017/18 nahmen über 480.000 Kinder aus mehr als 21.200 Grundschulklassen teil, das entspricht über 15 % aller Grundschulklassen.
Eine Studie des Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT Nord) verglich Klasse2000-Kinder von 2005 bis 2008 mit einer Kontrollgruppe, die nicht am Programm teilnahm. 2011 zeigte sich bei einer Nachbefragung am Ende der 7. Klasse, dass in der Klasse2000-Gruppe deutlich weniger Jugendliche schon einmal geraucht hatten (7,9 % gegenüber 19,7 %) und dass sie seltener Erfahrungen mit Rauschtrinken hatten. Eine Studie der Universität Bielefeld untersuchte von 2013-15 Klasse2000-Kinder und eine Kontrollgruppe von Klasse 1-3. Die Zugehörigkeit zu Kontroll- und Interventionsgruppe wurde ausgelost (randomisierte Studie).
Schwerpunkt der Befragungen von Kindern, Eltern und Lehrkräften war das Ernährungs- und Bewegungsverhalten der Kinder. Verglichen wurde, ob Einstellungen, Wissen und Verhalten sich zwischen der 1. und 3. Klasse verbesserten, verschlechterten oder stabil blieben.
Obwohl auch die Kontrollschulen zahlreiche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung durchführten, konnte die Studie positive Effekte von Klasse2000 belegen.
● Bei den Kriterien gesunder Ernährung “5 Portionen Obst und Gemüse pro Tag” und “maximal eine Portion Süßigkeiten pro Tag” gab es in der Kontrollgruppe größere Verschlechterungen als bei den Klasse2000-Kindern.
● Der Konsum von Fastfood, Süßigkeiten und Softdrinks stieg in der Kontrollgruppe stärker.
● Auch beim Bewegungsverhalten gab es einen Effekt: Kinder der Kontrollgruppe wechselten häufiger zu einem passiven Schulweg (z. B. mit dem Auto) als die Klasse2000-Kinder.
(Quelle: http://www.klasse2000.de)
AIDS-Parcours
Hintergrund
Trotz der scheinbar aktuell guten Möglichkeit sich überall zu informieren zu können, steigen die Infektionszahlen von Syphilis und anderen sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten wieder stetig an.
Ziel / Definition
Niederschwellige Informationen zum Thema einfach und verständlich weitergeben, mögliche Ängste und Unsicherheiten nehmen, Hemmschwellen abbauen und Zugang zu diversen Ansprechpartnern und Akteuren herstellen.
Methode & Durchführung
Mitarbeiter aus den verschiedenen Bereichen Gesundheit, Migration, Jugendhilfe, Suchtberatung sowie öffentliche und private Beratungsstellen besetzen die Aktionsstände zum Thema HIV und sexuell übertragbare Krankheiten, Verhütung, Kondombenutzung, Genderfragen, Ausgrenzung und erste Liebe.
Ideal für dieses Format: Peer to Peer. Jugendliche gehen in Kleingruppen zu diesen verschiedenen Stationen und haben dort Gelegenheit Fragen zu klären und sich gezielt Informationen zu holen. Kombiniert wird diese Aktion durch eine vorbereitete “Rallye”, damit möglichst alle Aktionsstände besucht werden (müssen).
Herz-Aktionstag
Hintergrund
Über 300.000 Menschen erleiden in Deutschland jedes Jahr einen Herzinfarkt. In Deutschland sind die Herz-Kreislauf-Erkrankungen die häufigste Todesursache. Zu den Herz-Kreislauf-Erkrankungen zählen im weitesten Sinne alle Krankheiten des Herzens und des Gefäßsystems. Das Spektrum reicht von Bluthochdruck und Arteriosklerose über Herzrhythmusstörungen bis hin zur koronaren Herzkrankheit oder dem Herzinfarkt. Vor allem ältere Menschen sind davon betroffen, doch die Zahl der Erkrankten unter 50 Jahren steigt.
Ziele
Menschen über die zum Teil unsichtbaren Gefahren (hoher Blutdruck) hinzuweisen. Praktische Tipps an die Hand geben, damit jeder sich selbst schützen und ggf. sofort helfen kann.
Durchführung
Ein konkretes Zeitfenster zum Beispiel in den Räumen des örtlichen Gesundheitsamtes. Kooperationspartner finden (DRK, Krankenkassen, Ernährungsberatung, Sportverein…). Rechtzeitige Ankündigung durch die örtliche Tagespresse, soziale Medien und Flyer. Zielgruppe (hier: erwachsene- und ältere Mitbürger) festlegen.
Feste Stationen planen
● Ärztliche Vorträge für Interessierte Menschen zum Thema Vorsorge, Risikofaktoren und Behandlungsmöglichkeiten.
● Herz-Kreislauf-Wiederbelebungsübungen an der Puppe, einschl. Übungen mit dem Laien-Defibrillator, um Berührungsängste zu nehmen. Jeder kann helfen!
● Messstationen für Blutdruck, Körperfett, Körperlänge und –gewicht
● Aktionsstände zum Thema herzgesunde Ernährung
● Aktionsstände vom örtlichen Sportverein – Herzsportgruppe
● Aktionsstand bzw. Angebote für Entspannungstechniken
● Aktionsstand zum Thema Alkohol und Nikotin in Verbindung zu Herzerkrankungen
● …
Fachspezifische Kompetenzen
Organisation, Kooperationspartner finden und steuern, Öffentlichkeitsarbeit, medizinisches Grundwissen.
Fachberatung Hören, Sprache und Sehen
Hintergrund
Die Fachberatung Hören, Sprache und Sehen ist eine gemeinsame Leistung des niedersächsischen Landessozialamtes mit den kommunalen Gesundheitsämtern. Die ehemalige Bezeichnung “Hör- und Sprachheilberatung” wurde in “Fachberatung Hören, Sprache und Sehen” geändert, da der Bereich Sehen sich seit Ende 2015 im Aufbau befindet und ein vergleichbares Angebot darstellen wird.
Ziel/ Definition
Vorrangige Aufgaben sind Diagnostik und Hilfeplanung für hör-, hochgradig sehgeschädigte bzw. blinde oder besonders stark sprachauffällige Kinder im Rahmen der Eingliederung und Teilhabe (BTHG und §35 SGB IX).
Ziel ist die Eingliederung und Teilhabe der hiervon betroffenen Menschen in die Gesellschaft (gemäß SGB IX und XII).
Methode und Durchführung
In regelmäßigen Abständen werden in den kommunalen Gesundheitsämtern Sprechtage durchgeführt. Hier werden Kinder mit ihren Eltern vorgestellt, neutral und kindgerecht diagnostiziert und über die örtlichen Therapie- und Fördermöglichkeiten aufgeklärt. Die Terminvereinbarung erfolgt über die zuständige Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes. Eine Gebühr wird nicht erhoben und eine Überweisung ist nicht notwendig. Das Ergebnis der Beratung wird in einem schriftlichen Bericht zusammengefasst und im Einverständnis der Sorgeberechtigten an die Beteiligten weitergeleitet. Falls erforderlich: Vermittlung in umfangreiche Therapiemaßnahmen (z. B. Sprachheilkindergärten, Sprachheilzentren) und Erstellung von notwendigen Gutachten
Die Tätigkeiten einer SMA im Rahmen der Fachberatung für Hören, Sehen und Sprache:
- Vor- und Nachsorge, Organisation von Sprechtagen (zum Teil auch Außensprechtage), Anamneseerhebung
- Zusammenarbeit mit dem Fachberater des Landesärztlichen Dienstes, z. B. Terminabsprachen, Information von medizinische Vorinformationen, Unterzeichnung der Berichte, ggf. Austausch mit anderen Fachkräften organisieren.
- selbstständige Durchführung von sozialmedizinischen Beratungen
- Schweigepflichtsentbindung vorbereiten und Verteiler festlegen, anschließend die Unterzeichnung, Siegelung und Verteiler kontrollieren
- interne u. externe Informationssammlung, Vernetzung, Kenntnisse über örtliches Hilfesystem, Netzwerkarbeit
- selbstständige Sachbearbeitung
- Mitwirkung im Kostenübernahmeverfahren und im Rahmen der Platzvergabe bei notwendigen teilstationären oder stationären Sprachheilbehandlungen in den spezifischen Einrichtungen, Erstellung und Verteilung von notwendigen Gutachten überwachen, regelmäßiger Austausch mit den regionalen Einrichtungen bzgl. der aktuellen Kapazitäten (nächstmögliche Aufnahme?) und dem KJGD
- Planung und Durchführung von Infoveranstaltungen z.B in Kindergärten und Schulen
- Planung und Durchführung von Infoveranstaltungen der Fachberatung für
- Planung und Umsetzung von Projekten wie z.B. ein Ausleihverfahren für Spiel- und Fördermaterialien zur allgemeinen Sprachförderung
- Verwendung von Fachinformationen der Fachberatung und ggf. Erstellung von Infomaterialien, Flyer u. Banner mit örtlichen Kontaktdaten
- zunehmende Digitalisierung beachten, digitale Verarbeitung und Abspeicherung der Daten
- Evaluation/ Statistik im Rahmen der GBE
Detaillierte Beschreibungen der Abläufe/ Tätigkeiten finden Sie im Infoblatt “Organisatorische Anforderungen an die Teams der Sprachheilberatung in den kommunalen Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter bzw. Fachdienste Gesundheit” des Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, beispielsweise zur Verwendung im Vorfeld eines Sprechtages:
Erfassung der betroffenen Klienten durch Kontakte zum Kinder- und Jugendärztlichen Dienst, zu Arztpraxen, Kliniken, Kinderzentren, Therapeuten, Frühförderstellen, zu Krippen, Kindergärten und Schulen, evtl. zu anderen Behörden
Informationssammlung inkl. erster Anamneseerhebung durch persönliche Gespräche, Telefonate, Email, ggf. Hausbesuche, Anforderung bzw. Einholung von Gutachten, Berichten unter Beachtung der Schweigepflicht und des Datenschutzes, Dokumentation der Vorgänge
Organisation des Sprechtages mit Einladungen (schriftlich,telefonisch, per Email, persönlich), Zeit- und Raumplanung, Information an andere MitarbeiterInnen des Hauses, z.B. Schreibdienst)
Durchführung des Sprechtages durch formale Organisation (Hinweisschilder, kindgerechte Gestaltung des Warte- und des Untersuchungszimmers mit Kinderstuhl, Spielzeug, Büchern usw.), evtl. Einbeziehung anderer MitarbeiterInnen, Zusammenfassende Information der vorliegenden Berichte an den Fachberater/ in (ergänzende Informationen, Anamnese, aktuelle Berichte), evtl. Vermittlung kurzfristiger notwendiger Kontakte, Entbindung von der Schweigepflicht, Erstellung der Verteilerlisten für die Sprechtagsberichte, ergänzende Informationen der Eltern über empfohlene Maßnahmen (z.B. örtliche Adresslisten), Hilfestellungen, Information zu Antragsverfahren, Kontaktvermittlung zu anderen Stellen usw.
Nachbereitende Arbeiten wie Organisation der Aktenführung (Beratung des Schreibdienstes, z.B. durch Informationen zu Fachvokabular, aktuelle Vorlagen etc., Fallbegleitung (Wiedervorlagenlisten, Abschluss etc.), Zustellung bzw. Vorlage der Sprechtagsberichte zur Unterschrift (Fachberatung und amtsärztlicher Dienst), Information der Beteiligten durch Verteilung der unterschriebenen Sprechtagsberichte gemäß Verteilerliste, Koordination und nachgehende Beratung (z.B. Elternberatungen bei Entscheidungsunsicherheiten), Koordinierung der Maßnahmen, ggf. nachgehender Einholung von schriftlichen Berichten oder mündlichen Informationen inkl. Dokumentation
Grundsätzliche Arbeiten
regelmäßige Kontakte zu Einrichtungen der teilstationären und stationären Sprachheilbehandlungen (Warteliste, Aufnahme, Verlängerungen, Abschluss, Anschlusseinrichtung), Fortbildungen zum Thema (Öffentlichkeitsarbeit, Presseinformationen, Plakate, Vernetzung), allgemeine Kontakte zu Trägern der Sozialhilfe, Krankenkassen, Arztpraxen etc., Auswertungen und Evaluation
Fachspezifische Kompetenzen:
- Kenntnisse über Kosten- Teilungsabkommen für teilstationäre und stationäre Sprachheilbehandlungen (Verträge), örtliche Sachbearbeitung in der kommunalen Sozialhilfe, rechtliche Grundkenntnisse, vorgegebene Vorlagen/ Formulare
- Information über Gesundheit, Schwangerschaft, Behinderung, Kindesentwicklung, chron. Erkrankungen, örtliches Hilfesystem und Frühe Hilfen
- Beratungskompetenzen, Erkennung von Entwicklungsstörungen, Kenntnisse über das regionale Hilfeangebot (inkl. Adressen, Kontaktdaten usw.)
- EDV und Excel- Kenntnisse
- organisatorische Fähigkeiten, kindgerechte Untersuchungs- und Beratungskompetenzen
Weitere Informationen unter:
www.hoer-und-sprachheilberatung.niedersachsen.de
Beratungsstelle für Früherkennung und Frühförderung (BFF)
Hintergrund
Frühzeitige Erkennung, Erfassung (Diagnostik), Beratung und Empfehlung zur Förderung von Kindern mit Behinderung oder von Kindern, die von Behinderung bedroht sind.
Ziel/Definition
Die Beratungsstelle für Früherkennung und Frühförderung ist nach den Rahmenvereinbarung des Landes Niedersachsen eine Anlaufstelle für Eltern mit behinderten oder von Behinderung bedrohter Kinder. Dieses Angebot wird nur vereinzelt in einigen Landkreisen vorgehalten. Ziel: Mögliche Entwicklungsverzögerungen früh zu erkennen und das Kind gezielt zu fördern, um einen guten Start in die Schule zu ermöglichen.
Methode und Durchführung
Hier findet eine Diagnostik mit einer anschließenden Beratung durch ein multiprofessionelles Team von Kinderarzt, Psychologe, Sozialpädagoge, Heilpädagogen, Physiotherapeuten und Logopäden statt, an der auch die Sozialmedizinische Fachangestellte (SMA) beteiligt ist. Es wird ein ausführliches Gutachten erstellt und an die Eltern weitergeleitet.
Fachspezifische Kompetenzen
- Kenntnisse über die Entwicklung, Behinderung und chron. Erkrankungen von Kindern
- Selbstständige Organisation und Überwachung der Vor- und Nacharbeiten
- Kenntnisse zur Kameraführung
- Kenntnisse über aktuellen Datenschutzrichtlinien
- Kenntnisse über Vernetzung und örtliches Hilfesystem
- EDV-Kenntnisse
Weitere Informationen unter:
Schwangerschaftskonfliktberatung / Familienberatung
Hintergrund
Die Schwangerschaftskonfliktberatung soll schwangeren Frauen in einer Not- oder Konfliktlage helfen, eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen.
Ziele / Definition
Die Beratung ist immer ergebnisoffen! Sie informiert über Hilfe- und Unterstützungsangebote, über Möglichkeiten, ein Kind in Pflege oder zur Adoption freizugeben, sowie Methoden und Risiken eines Schwangerschaftsabbruches (Abtreibung). Fragen zu Sexualität, Verhütung und Familienplanung sind ebenfalls Thema bei der Beratung. Die SMA beantragt für die Schwangere auf Wunsch Stiftungsgelder und einkommensabhängige Beihilfen.
Die Beratung ist kostenlos und kann anonym durchgeführt werden und ist zwingend erforderlich um straffrei abtreiben zu können.
Methode & Durchführung
Erforderlich ist hier ein geschützter, störungsfreier Raum (Anrufbeantworter einschalten!).
Die SMA sollte eingangs gleich auf die Vertraulichkeit des Gesprächs hinweisen: Niemand wird von dem Gespräch erfahren – weder Angehörige noch Arbeitgeber, Behörden oder Krankenkassen. Auch ist es sinnvoll, den ausgefüllten Beratungsschein schon sichtbar auf dem Tisch liegen zu haben, um möglichen Ängsten und Unsicherheiten der schwangeren Frau gleich entgegenzuwirken.
Fachspezifische Kompetenzen
Durch eine Zusatzausbildung, durch die vom Bundesministerium anerkannte Ausbildungsstellen, kann die SMA diese Beratung eigenständig durchführen.
Hilfreiche Links zum Thema gibt es hier: www.schwanger-info.de, www.bzga.de, https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen, https://familienportal.de/, https://www.bmfsfj.de/Familienleistungen-direkt, https://www.kindergesundheit-info.de/
Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (§ 10 ProstSchG)
Hintergrund
Durch das Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen vom
- Oktober 2016 (Prostituiertenschutzgesetz - “ProstSchG”) wurden erstmals umfassende Regelungen für das Prostitutionsgewerbe geschaffen. Jede Person, die in der Sexarbeit tätig ist, egal ob auf der Straße, im Bordell, im Appartement, Zuhause oder als Escort, muss sich ab 01.07.2017 in Deutschland als Prostituierte/r anmelden und beraten lassen. Dazu zählen auch Erotik- oder Tantra-Masseure/innen und dominant Arbeitende.
Die gesundheitliche Beratung muss alle 12 Monate wiederholt werden, bei unter 21-Jährigen alle 6 Monate. Die Teilnahme an der Beratung ist Voraussetzung für die gewerbliche Anmeldung der Tätigkeit.
Ziel
Ziel des Gesetzes und der Beratung ist die Verbesserung der Situation für die in Prostitution Tätigen durch die Stärkung ihres Selbstbestimmungsrechts und die Gewährleistung eines besseren Schutzes vor Ausbeutung, Zuhälterei, Gewalt und Menschenhandel.
Methode & Durchführung
In diesem vertraulichen Beratungsgespräch werden u.a. Fragen zur sexuellen Gesundheit, zur Schwangerschaftsverhütung, zur Kondompflicht und zum Umgang mit Alkohol und Drogen besprochen. Eine körperliche Untersuchung erfolgt nicht. Die zu beratende Person ist auf die Vertraulichkeit der Beratung hinzuweisen und erhält Gelegenheit, eine etwaige bestehende Zwangslage oder Notlage zu offenbaren. Dritte können mit Zustimmung der beratenden SMA und der anmeldepflichtigen Person zum Gespräch nur zum Zwecke der Sprachmittlung hinzugezogen werden.
Wichtig für die Beratung ist ein vertrauliche und ruhiges Umfeld (Anrufbeantworter einstellen!). Optimal ist das vorhandene medizinische Hintergrundwissen, welches Voraussetzung für die Qualifikation “SMA” ist. Die Beraterin sollte besonders empathisch und offen für dieses Thema sein und in den ersten Sätzen deutlich machen, dass das Gespräch absolut vertraulich ist und dass die zu Beratende die Bescheinigung auf jeden Fall bekommen wird. Schön ist es, wenn die Bescheinigung schon vorgefertigt auf dem Beratungstisch liegt oder auch gleich weitergegeben wird, damit die erste Anspannung und Angst vor der Behörde genommen wird.
Es hat sich als hilfreich erwiesen, wenn man eine bunte Mischung aus Produkten (Kondome in verschiedenen Größen, Gleitmittel auf Wasser- und Silikonbasis, verschiedene Verhütungsmittel etc.) zur Verfügung hat. Das Eis bricht relativ schnell, wenn die Beraterin offen mit dem Thema umgehen kann.
Da sehr viele Menschen in der Prostitution nicht aus Deutschland kommen, ist es sehr hilfreich, einen weiblichen (!) Sprachmittler zur Hand zu haben, die vor der Übersetzung nach Möglichkeit schon über die Inhalte der Beratung informiert wird. Hier hat sich ein Video-Dolmetschen in vielen Ämtern bewährt, zumal es durch die hohe Reisetätigkeit der in der Prostitution tätigen Menschen, oft sehr schwierig ist Termine verbindlich einzuhalten.
Die Bundesregierung, Landesgesundheitsämter und auch viele Beratungsstellen halten Informationsblätter in vielen Sprachen online zum Thema vor, hier:
https://www.bmfsfj.de/prostituiertenschutzgesetz
Praxisnahe Beratungsleitfäden und weiteres Infomaterial können von der SMA nach der Anmeldung im Forum “Prostituiertenschutzgesetz” hier heruntergeladen werden: https://www.hygienekontrolleur.de
Infektionsschutz
Hintergrund
Das “Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen” ist ein Bundesgesetz das im Jahr 2000 in Kraft getreten ist und das Bundesseuchengesetz abgelöst hat.
Ziel
Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Die hierfür notwendige Mitwirkung und Zusammenarbeit von Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, Ärzten, Tierärzten, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie sonstigen Beteiligten soll entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft und Technik gestaltet und unterstützt werden. Die Eigenverantwortung der Träger und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen, Lebensmittelbetrieben, Gesundheitseinrichtungen sowie des Einzelnen bei der Prävention übertragbarer Krankheiten soll verdeutlicht und gefördert werden (IfSG).
Innerhalb der Ländergesetze finden sich detaillierte Ausführungen über die Wahrnehmung der Aufgabe und die besondere Rolle des öffentlichen Gesundheitsdienstes für die Umsetzung des Gesetzes zur Pflichterfüllung nach Weisung durch die Landesbehörden.
HIV / STI
Hintergrund
HIV und sexuell übertragbare Infektionskrankheiten (STI) werden noch immer in unserer Gesellschaft als großes Tabu betrachtet. Deshalb wird hier das Gesundheitsamt als eine neutrale Stelle von den Bürgern sehr gerne in Anspruch genommen.
Aufgaben der SMA zum Thema HIV/STI:
Beratung und Informationen zu STD und AIDS/HIV, aber auch zu Sexualität, Safer Sex, Kondombenutzung, etc.
■ Anonymer HIV-AK-Test („AIDS-Test“) in Verbindung mit einem Beratungsgespräch vor und nach dem Test
■ persönliche Beratung im Gespräch ggf. auch außerhalb der Kernzeiten
■ Orientierungshilfe bei bestehenden gesundheitlichen Problemen
■ Beratung und Unterstützung für Menschen mit HIV / AIDS und deren Angehörige
■ Vermittlung von Hilfe in Krisensituationen
■ Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit
■ Projekte in den Schulen (z. B. AIDS-Parcours)
Die “Hoch-Zeit” von HIV war in den 80-Jahren. Inzwischen hat sich sehr viel getan und geändert. Hier bieten sich Arbeitskreise für die SMA besonders an, um am Zahn der Zeit zu bleiben. Derzeit ist die “PrEP”, die Prä-Expositions-Prophylaxe, auf Deutsch: Vorsorge vor einem Risiko-Kontakt ein großes Thema.
Auch der HIV-Schnelltest, der inzwischen auch privat in Apotheken erhältlich ist, trifft auf großes Interesse und zieht einen großen Beratungsbedarf mit sich.
Informationen zum Thema findet man in verschiedenen Sprachen kostenlos auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) und bei der Deutschen Aidshilfe.
Erstaufnahmeuntersuchungen Asylbegehrender
Hintergrund
Asylsuchende Menschen sind aufgrund des oft fehlenden Impfschutzes und der besonderen Situation der anstrengenden Reise, sowie der engen räumlichen Situation in den Aufnahmeeinrichtungen empfänglicher gegenüber Infektionskrankheiten. Informationen zu Migration und Integration veröffentlicht das Bundesgesndheitsministerium
Sollte in einer Aufnahmeeinrichtung eine Infektionskrankheit ausbrechen, ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass diese sich verbreitet.
Definition
Asylsuchende sind alle Personen, die sich in Deutschland aufhalten und gerade im Asylprozess befinden oder gemäß §60a Aufenthaltsgesetz eine Duldung erhalten haben.
Standardisierte Erstaufnahmeuntersuchung gemäß Asylgesetz:
Laut §62 Asylgesetz müssen sich die Asylsuchenden einer körperlichen Untersuchung unterziehen. Diese soll die Übertragung und Vorbeugung von Infektionserkrankungen in Gemeinschaftsunterkünften vorbeugen. Die ist besonders im Hinblick auf den möglicherweise schweren Verlauf oder die Höhe des Ausbruchspotenzials relevant. Dazu gehören unter anderem Skabies, Läuse, Masern, Windpocken, Norovirus oder auch Tuberkulose.
Den Umfang der Untersuchungen liegt hierbei in der Zuständigkeit der jeweiligen Bundesländer.
Die Untersuchung sollte so früh wie möglich erfolgen. Die Untersuchungsbefunde werden dem Asylsuchenden unverzüglich mitgeteilt, sowie eine Beratung und Therapie zur Behandlung angeboten werden. Dazu ist die spezifische Dokumentation über eine eingeleitete Behandlung oder Maßnahme wichtig. Das Ergebnis unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.
Umfang der Erstuntersuchungen
1.Aufklärung des Asylsuchenden über den Zweck der Erstuntersuchung
2.Erhebung demografischer Angaben
-
Name,
-
Vorname
-
Geburtsdatum
-
Geschlecht
-
Geburtsland
-
derzeitiger Aufenthaltsort in Deutschland
3.Impfausweiskontrolle (sofern vorhanden)
- Empfehlung einer schnellstmöglichen Impfung nach STIKO
4.Anamneseerhebung
- Abfrage von Beschwerden, u. a. Schmerzen, Fieber, Husten, Erbrechen, Übelkeit, Durchfall, Bauchkrämpfe, Hautausschlag, Juckreiz,
-
bei Frauen:besteht eine Schwangerschaft,
-
wenn ja, welche Schwangerschaftswoche, ggf. Angebot eines Schwangerschaftstests, v.a. auch im Hinblick auf die Röntgen-Untersuchung
5.Allgemeine, orientierende körperliche Untersuchung
-
in erster Linie um festzustellen, ob bei dem Asylsuchenden übertragbare Krankheiten festzustellen sind
-
Temperatur messen (auriculär)
-
Inspektion des Gesichtes und des Halses auf akute Exantheme (zur Erkennung akuter Masern- oder Varizelleninfektionen)
-
Inspektion der Hände (Interdigitalräume) auf Skabies-Befall
-
Inspektion der Kopfhaare (v.a. hinter den Ohren) auf Lausbefall oder Nissen bei anamnestischen Hinweisen auf Kopflausbefall
6. Untersuchung auf eine infektiöse Lungentuberkulose
Laut § 36 Absatz 4 IfSG haben Personen, die in eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende aufgenommen werden sollen, ein ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen, dass bei ihnen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer infektiösen Lungentuberkulose vorhanden sind. Das Zeugnis stützt sich auf eine Röntgenaufnahme der Lunge. (Ausnahme sind Schwangere und Personen, die das 15.Lebensjahr noch nicht vollendet haben).
Ablauf
Seitens der zuständigen SMA wird von den Gemeinschaftsunterkünften eine Liste der zu untersuchenden Asylbegehrenden angefordert. Danach wird ein Untersuchungstermin vereinbart zu dem die Asylbegehrenden in das Gesundheitsamt eingeladen werden. Hierbei ist es wichtig, mit den Gemeinschaftsunterkünften gemeinsam eine Lösung für das Problem der Verständigung zu finden.
Zur Vorbereitung auf den Ablauf der Untersuchungen werden die erforderlichen Dokumente und Materialien vorbereitet. Am Untersuchungstag werden zuerst die persönlichen Daten anhand der vorliegenden Dokumente abgeglichen. Dann werden die Asylbewerber entweder einzeln oder Mutter/Vater mit Kindern zusammen in den Untersuchungsraum gebracht, um dort von einem Arzt oder einer Ärztin und der SMA untersucht zu werden.
Wichtig ist es, auf religiöse Besonderheiten Rücksicht zu nehmen. Zum Beispiel sollte es vermieden werden, dass eine verschleierte Frau von einem Arzt alleine untersucht wird. Aber durch eine verständnisvolle Erklärung vorab lässt sich das oft gut lösen. Nach Beendigung der Untersuchung wird die individuelle Dokumentation vorgenommen und die relevanten Ergebnisse dem Asylbegehrenden mitgeteilt.
Das Sammeln und Zusammenführen der unterschiedlichen Untersuchungsergebnisse (Labor, Röntgen, Stuhluntersuchung etc.) ist ein wesentlicher Teil der Aufgabe einer SMA. Bei auffälligen Befunden muss eine sofortige Weitergabe dieser Information an sowohl den Arzt, als auch den Asylsuchenden und die Gemeinschaftsunterkunft erfolgen.
Auch nach erfolgter Untersuchung steht die SMA als Ansprechpartner und Bindeglied zwischen der Unterkunft und dem Gesundheitsamt zur Verfügung. Sie begleitet die Begehungen vor Ort und steht den Beteiligten zur Seite. Sie ist auch für die Datenweitergabe an die im weiteren Verlauf beteiligten Institutionen verantwortlich (dabei ist auch auf die Datenschutzgrundverordnung zu achten).
Ermittlungen nach IfSG und Tuberkulosevorsorge
Hintergrund
Der Katalog der meldepflichtigen Krankheiten ist in § 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG), der der meldepflichtigen Krankheitserreger in § 7 IfSG geregelt. Die Kataloge werden auf Bundesebene durch die Verordnung zur Anpassung der Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz an die epidemische Lage (IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung - IfSGMeldAnpV) ergänzt. Hinzu kommen in den einzelnen Bundesländern Gesetze und Verordnungen, die die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz erweitern.
Methode & Durchführung
Die eingehenden Meldungen (Labor, Arzt, Gemeinschaftseinrichtung etc.) werden u.a. durch die SMA erfasst. Die Erkrankten werden schriftlich und/oder mündlich auch durch die SMA über ihre Infektionskrankheit aufgeklärt um eine mögliche Verbreitung zu verhindern. Ziel ist es, eine Quelle zu ermitteln. Ggf. muss ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden. Die ermittelten Daten werden durch die SMA an das zuständige Landesgesundheitsamt digital weitergeleitet.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Meldungen von Gemeinschaftseinrichtungen nach § 34 IfSG. Hier ist die SMA ggf. zusätzlich auch aufsuchend tätig, um Probleme vor Ort zu klären. Durch Entwicklung und Einführung von Projekten können besondere Bedarfe (z.B. Übernahme von Behandlungskosten bei Bedürftigkeit) gedeckt werden. Viele Familien nehmen die Hilfe und Anleitung zum Beispiel bei der Kopflaus- oder Scabies Behandlung sehr gerne an. Auch bei der Organisation und Durchführung von Elternabende in Kindergärten und in Schulen z. B. bei Läusebefall ist die SMA oft federführend tätig.
Tuberkulose Vorsorge
Hinterrund
Die Tuberkulose ist eine ansteckende Krankheit. Sie ist eine häufig mit uncharakteristischen Beschwerden (Husten, Müdigkeit, leichtes Fieber u. a.) beginnende Infektionskrankheit, die vor allem die Lunge befällt, aber auch andere Organe betreffen kann.
Ziel / Definition
Um eine Ausbreitung im Körper zu verhindern und eine Ansteckung weiterer Personen zu verhüten, sind das frühzeitige Erkennen und der Beginn der medikamentösen Behandlung wichtig.
Eine Behandlung ist langwierig und konsequent durchzuführen, da es sonst zu einem erneuten Ausbruch der Krankheit, zur Unwirksamkeit von Antibiotika (sog. Resistenzentwicklung) und durch Ansteckung zu weiteren Erkrankungsfällen kommen kann.
Methode & Durchführung
-
Ermittlung und Veranlassung von Untersuchungen von Kontaktpersonen zu Tuberkuloseerkrankten
-
Begleitung und Überwachung einer ambulant durchgeführten antituberkulösen Therapie
-
weitere Verlaufskontrollen nach Beendigung der Therapie
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (“Lebensmittelzeugnis” nach § 43 IfSG )
Hintergrund
Um die Übertragung von ansteckenden Krankheiten zu verhindern, ist im Infektionsschutzgesetz (IfSG) in § 43 vorgeschrieben, dass bestimmte Personen durch eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nachweisen müssen, dass sie über Tätigkeitsverbote und bestimmte Pflichten beim Umgang mit Lebensmitteln belehrt worden sind.
Eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 IfSG benötigen Personen, die im Lebensmittelgewerbe tätig sind z.B.: Schlachter, Konditor, Gastronomie (Koch u. Küchenhilfen), Fachverkäufer im Bereich Feinkost, Schlachterei, Imbissbetriebe Erzieherinnen (wenn Lebensmittel verarbeitet werden) Schüler an Berufsbildenden Schulen z.B.: Hauswirtschaft.
Methode & Durchführung:
Die Belehrung ist in einem schriftlichen- und einem mündlichen Teil zusammengesetzt.
Die Informationsblätter für den schriftlichen Teil kann man in verschiedenen Sprachen auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes herunterladen. Es hat sich bewährt, zusätzlich noch ein Informationsblatt vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zur Verfügung zu stellen.
Für den mündlichen Teil wird in der Regel ein Vortrag (ergänzend gerne mit Power-Point und/oder Videobeiträgen) angeboten. Die Inhalte spiegeln den schriftlichen Teil noch einmal im Detail wieder. Hier ist es wichtig, den Schwerpunkt auf die Händehygiene und die Mitwirkungspflicht des Mitarbeiters bei bestimmten Krankheitsbildern zu legen, um möglichen Infektionskrankheiten entgegenzuwirken.
Die Bescheinigungen die die SMA ausstellt und unterzeichnet, haben eine lebenslange Gültigkeit und sind bundesweit einsetzbar.