► Inhaltsverzeichnis Kapitel (ausklappbar)
- Information zum Geschehen und zum Vorgehen
- Arbeitsmaterialien bei Ermittlungstätigkeit
- Ressourcenbereitstellung: Vorhaltung von Materialien zur Labordiagnostik, zu Schutzmaßnahmen und Medien (“allgemeine Bevorratung”)
- Datenbank
- Aus- und Weiterbildung: Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeitende
Es ist sinnvoll sich bereits im Vorfeld auf einen möglichen Ausbruch vorzubereiten. Bei guter Vorbereitung können im aktuellen Geschehen unnötige Zeitverzögerungen verhindert und die notwendige Ausbruchsbekämpfung zeitnah begonnen werden.
Man kann bei der Vorbereitung sechs Schwerpunkte vorplanen:
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Information der Betroffenen und Aufzeigen des geplanten Vorgehens durch die Gesundheitsbehörde
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Arbeitsmaterialien bei der Ermittlungstätigkeit
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Vorbereitung Planung von Schutzmaßnahmen
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Ressourcenbereitstellung: Vorhalten von Materialien und Ressourcen, die bei Untersuchungen und Schutzmaßnahmen im Ausbruchsgeschehen zum Einsatz kommen können
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Zusammenstellung von Datenquellen (Ansprechpartner, Schlagworte, verwendete Dokumente, Querweis Literat
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Aus- und Weiterbildung
Information zum Geschehen und zum Vorgehen
Hierzu gehört zunächst die Zusammenstellung von allen elektronischen Dokumente, die über mögliche Infektionsgeschehen informieren können und in denen die nächsten Schritte der Ausbruchsuntersuchung durch das Gesundheitsamt aufgezeigt werden. Ein gutes Beispiel hierfür sind Informationen an Betroffene oder Elternbriefe, die bei Ausbruchsgeschehen z.B. in Gemeinschaftseinrichtungen erste Informationen zum Geschehen, Maßnahmen und zu möglichen Präventionsmöglichkeiten geben. Weitere Dokumente dazu sollten in einem Gesundheitsamt zu den verschiedenen Ausbruchsgeschehen in einem von allen im Ausbruchsgeschehen involvierten Nutzern zugänglichen Ordner vorliegen (selbst erstellte Schreiben, interne und externe Informationsmaterialien). Kurzformen dieser Informationen können auch schnell auf einer homepage des Gesundheitsamtes eingestellt werden. Auch für Presseerklärungen eigenen sich vorher vorbereitete “Rohformen” oder Entwürfe, in denen bereits Grundsätzliches zusammengestellt wurde, das dann im aktuellen Fall aktualisiert und auf das konkrete Ausbruchsgeschehen angeglichen werden kann. Beispiele werden hier eine Zusammenstellung angefügt.
Beispiele für Dokumente zur Erkrankung und zum Vorgehen
Merkblätter: die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat für 27 Krankheiten (Stand Feb 2020) laienverständliches Informationsmaterial in sechs verschiedenen Sprachen (deutsch, englisch, französisch, russisch, türkisch, arabisch) erstellt. Erregersteckbriefe BzgA
Elternbriefe werden bisher überwiegend von den Gesundheitsämtern in Eigenarbeit erstellt und oft gemeinsam mit weiteren Merkblättern an Erziehungsberechtige ausgehändigt, wenn in den Gemeinschaftseinrichtungen ihrer Kinder ein meldepflichtiges oder sonstiges, relevantes Infektionsgeschehen auftritt.
Elternbrief “Masern” Handzettel Masern
Elternbrief “Meningokokken”
Elternbrief “unbekannte Magen-Darm-Erkrankung”
Entwurf für Presseerklärung (mit Platzhalter was, wer, wieviele, wie, Vorgehen bisher, jetzt, zukünftig)
Arbeitsmaterialien bei Ermittlungstätigkeit
Handwerkzeug ( “tools”) für die Bearbeitung sowohl eines einzelnen Infektionsfalles als auch bei Ausbruchsgeschehen sind Arbeitsdokumente, die zur weiteren Ermittlung nach § 25 IfSG eingesetzt werden können. Hierzu zählen verschiedenen vorbereitete Listen: Ermittlungsbogen für die Ermittlung des Indexfalles, Listen, in denen ansteckungsgefährdete Kontaktpersonen strukturiert aufgelistet werden können, Listen für weitere Krankheitsfälle in der zeitlichen Entwicklung (zB. mit Hilfe von Linelists #Verweis auf Definition) sowie einfache oder erweiterte Fragebögen, die die Anamnese der Betroffenen genauer auflisten kombiniert mit Fragen, die Hinweise auf eine mögliche Infektionsquelle geben können (Quellensuche) oder Dokumentationshilfen bei Überprüfung des Impfstatus von größeren Gruppen (Schulklassen). Erforderliches Material wie Dokumente, Klemmbrett, Schreibmaterial muss im Einsatz zur Verfügung stehen.
Hilfreich für den strukturierten und systematischen Einsatz dieser Arbeitsdokumente ist die Kenntnis von konkreten Verfahrensabläufen z.B. in Form eines idealtypischen Ablaufschematas (z. B. Darstellung von Abläufen wie “Bearbeitung eines Masernfalles”), “Durchführung einer Impfausweiskontrolle”). Hier kann dann der Einsatz der benötigten Arbeitsmaterialien deutlich gekennzeicht sein. Auch im Hinblick auf qualitätssichernde Maßnahmen sind vorab erstelle Ablaufschemata wichtig, um zu sehen, was sich im konkreten Ausbruchsfall dann bewährt oder wo Verbesserungspotential besteht. Eine Aufstellung von möglichen Arbeitsdokumenten erfolgt hier.
Dokumente zur Ermittlung von Ausbruchsgeschehen
Ermittlungsbogen
liegen in vielen Gesundheitsämtern bereits vor, anzustreben ist eine standardisierte Form, die die in der Meldesoftware erfragten Items vollständig abbildet
Beispiel:
Seite 1 :
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Infektionskrankheit/ Erreger, (V/E/A),
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Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail,
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Material (+Datum), Nachweismethode, Meldedatum, Labor,
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Erkrankungsbeginn, erste Arztkonsultation, KH-Aufenthalt (von/ bis), Krankenhaus (Name, Station, Telefonnummer), verstorben (Datum), Symptomatik, Infektionsquelle, Maßnahmen
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berufliche Tätigkeit, Institution (Name der Gemeinschaftseinrichtung/ LM-Betrieb, Telefonnummer)
Seite 2:
einfache Kontaktpersonenliste
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Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, e-mail, Beziehung zum Indexfall
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Gemeinschaftseinrichtung
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Maßnahmen (z. B. Stuhlprobe, TV/ BV, u. a.)
Kontaktpersonen
Liste Kontaktpersonen mit Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail sowie weiteren Platzhaltern für Angaben wie “Beziehung zum Indexfall” und “Schutzmaßnahme” (z.B. ausreichender Impfschutz etc.).
erweiterter Kontaktpersonen-Fragebogen mit anamnestischen Fragen
Zuordnung von Kontaktpersonen: in unterschiedlichen Ausbruchsgeschehen können Kontaktpersonen je nach Art und Intensität des Kontaktes definierten Kategorien zugeordnet werden. Im Fall von virushämorrhagischen Fieber hat das RKI hat eine spezifische Kategorisierung bei VHF veröffentlicht. In anderen Fällen können diese - der aktuellen Ausbruchsssituation entsprechend - neu definiert werden (z.B. die RKI-Empfehlungen zum Kontaktpersonenmanagement bei Covid-19, Stand Februar 2020).
Linelist-Werkzeug
Das Linelist-Werkzeug bietet den nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden Hilfestellungen für die epidemiologische Untersuchung von Krankheitsausbrüchen, v.a. solchen mit nur einem Expositionsort (“lokale Ausbrüche”). Eine kurze Beschreibung des Werkzeugs einschließlich des dahinterstehenden strategischen Konzepts für die Untersuchung lebensmittelbedingter Ausbrüche wurde auf Englisch in Eurosurveillance veröffentlicht. Es steht unter einer Creative-Commons-Lizenz in zwei verschiedenen Excel-Versionen (.xls und .xlsx) auf Deutsch zum Herunterladen bereit.” (“LineList Werkzeug,” 2019)
Dokument “Impfausweiskontrolle” mit Ergebnismitteilung
Dieses Dokument kann bei Impfdokumentationskontrollen zum Einsatz kommen. Hiermit kann nach Durchsicht der Impfdokumentation das Ergebnis und die daraus abzuleitenden Maßnahmen der betroffenen Person oder den Erziehungsberechtigten mitgeteilt werden (ausreichend geimpft, nicht ausreichend geimpft, Impfungen unverzüglich nachholen, Konsequenzen bei fehlendem Impfstatus).
Fragebogen bei lebensmittelbedingten Ausbrüchen
Für lebensmittelbedingte Ausbrüche bietet das RKI ein Excel-basiertes Linelist-Werkzeug an, das über die Erfassung der Informationen hinaus auch einige Datenauswertungen ermöglicht (Link
erweiterte Fragebogen (explorative Befragungen)
Einsatz von explorativen Befragungen (”shotgun-Fragebogen”), um die Ausbruchsursache zu ermitteln: erhobene Informationen über die Erkrankungsfälle werden systematisch dokumentiert (sogenannte Line-Liste oder Ur-Liste). In der Line-Liste, z.B. eine Excel-Tabelle, wird für jeden Betroffenen einer Situation (Erkrankungsfall und Gesunde) eine Zeile in der Tabelle angelegt, in der alle vorliegenden Informationen zu dem Fall dokumentiert werden. Informationen, die erhoben werden, umfassen demografische Angaben (Identifikationsnummer für jeden Fall, Name, Wohnort, Kontaktdaten, Alter, Geschlecht), klinische Daten (Symptomatik, Erkrankungsbeginn, Hospitalisierung, Diagnostik).
Vorbereitung Planung von Schutzmaßnahmen
Auch notwendige Schutzmaßnahmen bzw. die Organisation von notwendigen Schutzmaßnahmen, die das Gesundheitsamt nach § 28 IfSG zu treffen hat, können im Vorfeld geplant werden. Zu den Schutzmaßnahmen können grundsätzlich gehören
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Beratung zu individuelle Verhaltens- und Hygienemaßnahmen
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Beratung zu Verhaltensmaßnahmen bei vulnerablen Gruppen inklusive Hygienemaßnahmen
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Aktivieren vorhandener Hygienepläne mit umfassenderen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen (Voraussetzung: insbesondere die Einrichtungen nach § 33 und 36 besitzen funktionierende und gelebte Hygienepläne)
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Auschluß aus einer Gemeinschaftseinrichtung ( §33) anhand der gesetzlichen Vorgaben nach § 34
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Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe (Chemoprophylaxe, Gabe von Antikörpern)
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Schutzimpfungen
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Durchführung von § 20 neu (Masernschutzgesetz)
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Quarantäne- und Absonderungsmaßnahmen mit entsprechenden Ordnungsverfügungen gemäß § 30
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Tätigkeitsverbot nach § 31
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gesetzlich vorgegebenes Tätigkeitsverbot nach § 42 IfSG
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weitere, sich aus dem Ausbruchsgeschehen ergebende, erforderlichen Maßnahmen
Als grundsätzliche Vorgabe hierfür gilt: bei allen eingreifenden Maßnahmen, die die Rechte (Grundrechte, Schulpflicht etc.) von Personen betreffen, muss eine rechtskonforme Ordnungsverfügung vorliegen, die zwar zunächst mündlich ausgesprochen werden kann, aber unverzüglich in schriftlicher Form ausgehändigt werden muss. Rechtskonform bedeutet auch, dass bei Androhung der Maßnahme zunächst auch eine Anhörung erfolgen muss, auch wenn diese Anhörung keine aufschiebende Wirkung hat. In der Ordnungsverfügung muss die Notwendigkeit und Begründung der eingreifenden Maßnahme laienverständlich ausgeführt sein mit Rechtsverweis auf Widerspruch bzw. Klagemöglichkeit. Die Ordnungsverfügungen sind Dokumente, die für die jeweils oben aufgeführten Verbote gut vorbereitet werden können. Auch die gutachterliche Stellungnahme für die Einweisung mit richterlichem Beschluss (§ 30, Satz 2 IfSG) können in allgemeiner Ausführung bzw. in Entwurfsform bereits vorbereitet werden und in einem weiteren Ordner (Oberbegriff erforderliche Dokumente) gespeichert werden.
Ressourcenbereitstellung: Vorhaltung von Materialien zur Labordiagnostik, zu Schutzmaßnahmen und Medien (“allgemeine Bevorratung”)
Grundsätzlich sollte ein Vorat von den Materialien, die im Ausbruchsgeschehen erforderlich sind oder sein können, im Gesundheitsamt vorgehalten werden und an einem gut erreichbaren Ort gelagert werden.
Untersuchungsmaterialien:
hierzu gehören Untersuchungsmaterialien für Untersuchungsproben wie Röhrchen für Stuhluntersuchungen oder Abstrichuntersuchungen mit Begleitscheinen (Auftrag) und Verpackungsmaterial. Die gesetzliche Vorschriften für den Probentransport sind zu beachten. Diese sind im Wesentlichen durch das Europäische Übereinkommen zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) festgelegt.
persönliche Schutzausrüstung:
Wichtig ist auch eine Bevorratung mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA), um bei der Ermittlungstätigkeit einen ausreichenden Arbeitsschutz zu gewährleisten (TRBA 250). Gerade bei Beginn eines Ausbruchsgeschehens mit einem vielleicht noch unbekannten Erreger ist die Nutzung einer umfassenden PSA zwingend erforderlich. Zur Basisausstattung gehören Schutzbrillen, Mund-Nasen-Schutz und FFP3-Masken, Handschuhe, Desinfektionsmittel für Kitteltasche, Schutzoverall, Fußlinge. Die grundsätzlichen Voraussetzungen des Arbeitsschutzes / Masernschutzgesetzes müssen im Vorfeld bereits erfolgt sein (Impfausweiskontrolle, Nachholen versäumter Impfungen, Tauglichkeitsuntersuchung Tragen einer FFP3-Maske etc.).
Schutzmaßnahmen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe:
Auch für die geplanten Schutzmaßnahmen, die das Gesundheitsamt als erforderliche Maßnahme für die betroffenen Personen zur Bekämpfung einer Weiterverbreitung im Fall eines Ausbruchsgeschehens durchführt, muss eine vorbereitende Planung bestehen. So muss der Weg geklärt sein, wo und wie man an die erforderlichen Materialien zur Schutzimpfung oder an die Medikamente kommt, die als “andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe” (siehe Begriffsbestimmung §2 IfSG) als Schutzmaßnahme des Gesundheitsamtes im Ausbruchsgeschehen zum Einsatz kommen können. Hat das Gesundheitsamt ein eigenes Depot, aus dem die Chemoprophylaxe im Fall eines Meningokokken-Meningitis bzw. -Sepsis Falles entnommen werden kann? Gibt es eine Bezugsquelle (z.B. vertragliche Regelung mit einer Apotheke), auch am Wochenende ? Lagert ein Depot in einer Infektionsabteilung eines benachbarten Krankenhauses und hat das Gesundheitsamt dort jederzeit Zugriffsmöglichkeit? Wer kümmert sich dort um Überprüfung der Mengen und der Verfallsdaten?
Gleiche organisatorische Fragen gelten auch für den Bezug von erforderlichen Impfstoffen und die Anzahl der Impfdosen, die das Gesundheitsamt als akut erforderliche Maßnahme im Ausbruchsgeschehen oder für eine sofortige Riegelungsimpfung benötigt. Wie und wo kann das Gesundheitsamt im akuten Ausbruchsgeschehen an die erforderlichen Dosen des benötigten Impfstoffes kommen? Und liegt bei einer eigenen Lagerung im Gesundheitsamt auch wirklich die erforderliche Infrastruktur vor (z.B. geeigneter Kühlschrank mit MiniMax-Temperaturmessung etc.)? Gibt es Kühltaschen für den Transport von Impfstoffen? Sind Verantwortliche benannt, die sich um die Materialien kümmern?
Insbesondere Begleit-Materialien für Impfungen mit längerem Verfallsdatum (Tupfer, Spritzen, Kanülen, Pflaster, Desinfektionsmittel etc.) sowie der notwendigen Büromaterialien (Impfausweise, Aufklärungsbogen, Stempel etc.) können geplant in Voratsdepots lagern.
Die Liste der benötigten Materialien kann im Vorfeld mit guter planerischer Vorausschau zusammengestellt werden. Benötigte Mengen können theoretisch berechnet werden, Bezugsquellen müssen bekannt sein und weitere organisatorische Fragen können im Vorfeld geklärt werden. Damit dürfte ein Gesundheitsamt auch in der Lage sein, bei entsprechendem Bedarf schnell “hochrüsten” zu können und für erforderliche Massenimpfungen mit dem Aufbau und der Betreuunung von “Impfstraßen” vorbereitet zu sein.
Zur weiteren Materialausstattung für Ausbruchsgeschehen gehört ein elektronisches Unterstützungstool in Form eines internetfähigen, mobilen Laptops, auf dem alle aufgeführten elektronischen Dokumente und die unten beschriebene Datenbank aufgeführt sind. Ein interner e-mail -Verkehr mit dem Gesundheitsamt-internen / stadtinternen Intranet muss dabei gewährleistet sein. Zur ständigen Erreichbarkeit sollte ein Mobiltelefon zur Verfügung stehen, in dem alle Ansprechpartner mit erreichbaren Telefonnummern bereits aufgelistet sind. Weitere Ergänzungen: Dolmetscher-App, STIKO-App etc.
personelle Ressourcen:
Auch personelle Ressourcen können in der Planungsphase dargestellt werden mit Auflistung von Aufgaben und den erforderlichen Kompetenzen, die zur Verfügung stehen. Z. B. wer kann impfen? wer spricht welche Sprache für die Aufklärung? Wer ist für welchen Einsatz planbar? Wie viele Personen brauche ich für welche Aufgabenbewältigung, insbesondere für die Durchführung von speziellen Schutzmaßnahmen wie Impfungen, Gabe der spezifischen Chemoprophylaxe, etc.?
Kostenklärung: Nach §69 IfSG Satz 1. Punkt 8 sind alle für eine Ermittlung im Rahmen von §25 IfSG benötigten Mittel von der öffentlichen Hand zu tragen.
Datenbank
Sehr zeitaufwändig in der Erstellung, aber unglaublich hilfreich im konkreten Ausbruchsgeschehen ist eine vorab erstellte Datenbank mit einer Liste von Ansprechpartnern sowie einer Aufstellung der kommunalen und überregionalen Einrichtungen und Organisationen, auf die im Ausbruchsgehene zurückgegriffen werden kann. Zur Vorbereitung auf Ausbruchsgeschehen ist es unerlässlich, dass spezifische Listen vorbereitet werden, auf denen die wichtigsten Daten von Partner und Einrichtungen zusammengefasst werden. Im folgenden stellen wir einige relevanten Kategorien und Vorschläge für diese vor. Beschaffen Sie sich dazu im Vorfeld detailliert Kontaktinformationen von Einrichtungen und Individuen, dokumentieren Sie eine Kontaktliste der Partner, eventuell getrennt nach der Art der Ausbruchursache und aktualisieren Sie diese regelmäßig (z.B. alle 3-6 Monate). Die Kommunikation mit Partnern kann digital über E-Mail oder analog über Besprechungen, Telefonate usw. erfolgen.
Eine solche Datenbank mit Schlagwortliste und Hinterlegung von weiteren Informationen auf einer Ebene dahinter ist nur mit Hilfe der Fachleute aus dem IT-Bereich zu erstellen. Um dies zu verdeutlichen, wird das am Beispiel Krankenhaus dargestellt.
Beispiel: Schlagwort in der Datenbank ist ”Krankenhaus” bzw. “Krankenhäuser”. Bei Aktivierung des Schlagwortes könnte die Liste aller Krankenhäuser im Zuständigkeitsbereich auftauchen. Nach Aktivierung eines bestimmten Krankenhauses erscheinen auf der nächsten Ebene die wichtigsten Ansprechpartner des Krankenhauses auf (Ärztlicher Direktor, Geschäftsführer, Krankenhaushygieniker, Kliniklabor etc.). In einer weiteren Ebene können die Daten zum Krankenhaus abgefragt werden, die z.B im Feststellungsbescheid des Landes niedergelegt sind (Gesamtbettenzahl, Auflistung der Fachabteilungen mit Bettenzahl, Zahl der Intensivbetten sowie Sondereinrichtungen wie Verbrennungsbetten etc.). Ähnliches kann - vielleicht nicht in dieser Ausführlichkeit - für andere Einrichtungen wie Alten- und Pflegeeinrichtungen, Schulen, Rettungsdsienste, ambulante Pflegedienste etc. erstellt werden. Die Qualität und Aktualität jeder Datenbank steht und fällt mit der Pflege und dem Support. Auch dies ist im Vorfeld eindeutig mit entsprechenden Verantwortlichkeiten festzulegen.
weitere sinnvolle Inhalte Datenbank
Kooperationspartner innerhalb des ÖGD:
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Landeszentrum / Landesstelle
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Bezirksregierung / Regierungspräsidium
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”Gesundheitsministerium” des Landes (Ministerium mit Zuständigkeitsbereich Gesundheit)
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zuständiges Kompetenzzentrum des Landes
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Ansprechpartner benachbarte Gesundheitsämter (https://tools.rki.de/plztool):
Ansprechpartner innerhalb der Kommune:
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Ordnungsamt
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Veterinäramt
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Schulamt
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Sozialamt/Heimaufsicht
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Jugendamt
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Leitstelle Feuerwehr
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Leitstelle Polizei
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Amtsgericht
Schlagwortliste (Beispiel) von Einrichtungen und Organisationen
Die folgenden Angaben sind alphabetisch geordnet und enthalten Hintergrundinformationen zu den einzelnen angaben
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Ärzteliste der niedergelassenen Ärzte und Fachärzte (Kassenärztliche Vereinigungen-Liste)
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Alten- und Pflegeeinrichtungen (inkl. kommunal, kirchlich, freie Träger)
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ambulante Pflegedienste
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Apotheken (Einzugsgebiet, eventuell Vermerk, wenn mit einer Apotheke besondere Vertragsregelungen bestehen zum Bezug von Chemoprophylaxe, Impfstoffe, sonstige Materialien etc.
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Brunnen
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Dialyseeinrichtungen
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Einrichtungen ambulantes Operieren
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Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden)
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Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
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Energie- und Wasser (in Dortmund DEW21)
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Entbindungseinrichtungen,
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Heime für Minderjährige (im Sinn von § 33 IfSG)
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Heime (im Sinn von § 36 IfSG oder nicht unter § 23 Absatz 5 Satz 1 fallende voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen,)
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Gebäude / Örtlichkeiten für potientielle Impfstellen (Massenimpfungen)
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Justizvollzugsanstalt (in Dortmund Justizvollzugsanstalt Lübecker Straße
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Kinderbetreuungen nach § 43 SGB VIII
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Kindertageseinrichtungen (kommunal, kirchlich, privat)
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Klärwerk
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Krankenhäuser (Auflistung aller Krankenhäuser im Zuständigkeitsbereich, Ansprechpartner, Bettenzahl, Fachabteilungen etc.),
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Massenunterkünfte
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Obdachlosenunterkünfte (Auflistung der Einrichtungen auf Stadt- oder Kreisebene, in Dortmund: Gasthaus statt Bank, Männerübernachtungsstelle, Frauenübernachtungsstelle, Vereinigte Kirchenkreise)
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öffentlicher Nahverkehr (DSW21)
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Rückkühlwerke
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Senioreneinrichtungen (z.B. Tagespflege)
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Schulen (Grundschulen, weiterführende Schulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Förderschulen)
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Schwimmbäder (Hallenbäder, Freibäder, Schwimmbecken in Hotels)
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Tageskliniken
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Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt (Auflistung der kommunalen Reha- und Pflegeeinrichtungen)
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Wasserwerke
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Zahnarztpraxen (Liste bei der zuständigen KV anfordern)
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Ansprechpartner Diagnostik
Laboratorien überregional
Hochsicherheitslabore (biosafety level, BSL-4):
Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (https://www.bnitm.de/forschung/infrastrukturen-service/bsl-4-labor)
Phillips-Universität-Marburg (https://www.uni-marburg.de/de/fb20/forschung/corefacilities/bsl-4-labore)
Robert Koch-Insitut (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Diagnostik_Speziallabore/Hochsicherheitslabor/Hochsicherheitslabor_node.html)
Friedrich-Löffler-Institut (https://www.fli.de/de/ueber-das-fli/hochsicherheitslabore)
Mikrobiologische Untersuchungen und Erregerfeintypisierung (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Mikrobiologische_Untersuchungen/Mikrobiologische_Untersuchungen_node.html)
Überregionale Infektionseinrichtungen / Sonderbehandlungszentren
Behandlungszentren in denen Patienten mit Krankheiten durch hochpathogene Erreger versorgt werden können sind eingerichtet in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, Stuttgart und München. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des RKI (https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/Stakob/Behandlungszentren/Behandlungszentren_node.html).
Überregionale Behörden
Robert Koch-Institut (https://www.rki.de)
Bundesinstitut für Risikobewertung (http://www.bfr.bund.de)
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:
Sichere Lebensmittel (http://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/sichereLebensmittel_node.html)
http://www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lmw-de/app/process/warnung/start/bvllmwde.p_oeffentlicher_bereich.ss_aktuelle_warnungen
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, berät zu Fragen der Impfstoffbeschaffung und -anwendung sowie zur Bewertung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist zuständig für die Nutzen-Risikobewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist zuständig für die Realisierung bundesweit ausgerichteter Kommunikationsmaßnahmen für die Bevölkerung.
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (http://www.lanuv.nrw.de)
Kontaktdaten der Gesundheitsämter
Das RKI bietet mit einer besondere Webseite (https://tools.rki.de/PLZTool/) eine Möglichkeit an die Kontaktdaten eines Gesundheitsamts zu finden, sofern die Postleitzahl oder der Ort bekannt ist.
weiterführende Literatur Ausbruchsgeschehen
Ratgeber für Ärzte (RKI):
aktuelle STIKO-Empfehlungen
RKI. Ausbruchsuntersuchungen
impfpräventable Erkrankungen
(https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Ausbrueche/impfpraev/impfpraeventable_Erkrankungen_node.html)
RKI. Lebensmittelbedingte Ausbrüche
(https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Ausbrueche/LM/lebensmittelbedingte_Ausbrueche_node.html)
RKI. Management von Ausbrüchen in Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber: http://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Gesundheitsberichterstattung/GesundAZ/Content/A/Asylsuchende/Inhalt/Management_Ausbrueche.pdf?__blob=publicationFile
RKI. Nosokomiale Ausbrüche: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Ausbrueche/nosokomial/nosokomiale_Ausbrueche_node.html
RKI. Ausbrüche durch respiratorische Erreger: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Ausbrueche/respiratorisch/Ausbrueche_durch_respiratorische_Erreger_node.html
https://www.lzg.nrw.de/LZG_2016/inf_schutz/komp_zentr_inf_schutz/ausbruchsmanagement/index.html
Noroviren: https://www.lzg.nrw.de/_media/pdf/inf_schutz/infektionsschutz/merkblatt_noroviren_faq_lzg-nrw.pdf
https://www.lzg.nrw.de/_media/pdf/inf_schutz/infektionsschutz/merkblatt_noroviren_gemeinschaftseinrichtungen_lzg-nrw.pdf
https://www.lzg.nrw.de/_media/pdf/inf_schutz/infektionsschutz/merkblatt_noroviren_stat_einrichtungen_lzg-nrw.pdf
Adenoviren:https://www.lzg.nrw.de/_media/pdf/inf_schutz/infektionsschutz/adenovirus_lzg-nrw.pdf
Skabies: https://www.lzg.nrw.de/_media/pdf/inf_schutz/infektionsschutz/merkblatt_skabies_stat_einrichtungen.pdf
https://www.lzg.nrw.de/_media/pdf/inf_schutz/infektionsschutz/merkblatt_skabies_kita.pdf
Tinea capitis:https://www.lzg.nrw.de/_media/pdf/inf_schutz/infektionsschutz/tinea_capitis_lzg-nrw.pdf
Aus- und Weiterbildung: Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeitende
Alle Einrichtungen haben die Verantwortung, ihre Mitarbeitenden auf die Aufgaben im Rahmen eines Ausbruchsmanagement ausreichend vorzubereiten. Dazu gibt es unterschiedliche Wege im Rahmen von Aus-, Fort- oder Weiterbildungen, Wissen zur Verfügung zu stellen, auch um die Mitarbeitenden vor möglichen Gefahren im Rahmen Ihrer Tätigkeiten zu schützen.
Weiterbildung zur/zum “Fachärztin/arzt für Öffentliches Gesundheitswesen”
Die Bundesärzteordnung (BÄO) ist die rechtliche Grundlage ärztlichen Handelns. Sie legt in Paragraph 1, Absatz 1 fest: “Der Arzt dient der Gesundheit des einzelnen Menschen und des gesamten Volkes”. Daher liegt die Facharztweiterbildung nach der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/aus-weiter-fortbildung/weiterbildung/muster-weiterbildungsordnung/) fest, das im Rahmen der Facharztweiterbildung wichtige ärztliche Kompetenzen im Bereich Bevölkerungsgesundheit vermittelt werden, insbesondere auch Inhalte zum Infektionsschutz. Die spezfische Facharztweiterbildung wird durch die Weiterbildungsordnungen der für die Ärzte/innen zuständigen Landesärztekammer geregelt.
Die Facharztausbildung für den Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen beinhaltet eine theoretischen Teil und einen praktischen Teil. Der zur Zulassung zur Facharztprüfung für den Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen notwendige theoretische Weiterbildungskurs wird durch spezifische Akademien ausgerichtet, z.B. Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen.
Weitere Informationen zur Facharztweiterbildungen z.B. unter https://www.akademie-oegw.de/programm/aus-und-weiterbildung/facharzt-aerztin-fuer-oeffentliches-gesundheitswesen.html oder https://www.bvoegd.de/
Trainingsprogramme für Feldepidemiologie
Trainingsprogramme für Feldepidemiologie (Field Epidemiolgie Training Programm, FETP) sind weltweit etabliert und stellen praxisbezogene Trainingsprogramme mit einem Fokus auf Surveillance, Public Health Forschung und Ausbruchsuntersuchungen dar. Dabei gibt es verschiedene Stufen (frontline, intermediate and advanced), die sich in der Länge und dem Inhalt der Ausbildung unterscheiden. Das advanced level FETP ist in der Regel ein zweijähriges Programm, das sich am Beispiel des US amerikanischen Center of Disease Control and Prevention Programms für die Epidemic Intelligence Service (EIS) orientiert. Weitere Informationen finden sich auf den Seiten der internationalen Netzwerk von FETPS, TEPHINET (https://www.tephinet.org).
In Deutschland organisiert das RKI in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und für die Kontroll von Krankheiten (European Centre for Disease Prevention and Control, ECDC) ein zweijähriges FETP, die Postgraduiertenausbildung für angewandte Epidemiologie (PAE) (https://www.rki.de/DE/Content/Institut/OrgEinheiten/Abt3/Infektepidem_Training.html).
Absolventen diese Programmes haben die Möglichkeit, einen Master of Science in Applied Epidemiology zu erhalten (https://bsph.charite.de/studienangebot/weiterbildende_masterstudiengaenge/applied_epidemiology_am_robert_koch_institut/)
Zusätzlich organisiert das ECDC ein zweijähriges FEPT mit den Schwerpunkten European Programme for Intervention Epidemiology Training (EPIET) und European Programme for Public Health Microbiology Training (EUPHEM) (https://www.ecdc.europa.eu/en/epiet-euphem).
Diese Programm fördert zum einen die Ausbildung von Mitarbeitern, die an ihrer Einrichtung verbleiben (sogenannter member state (MS)-track”), als auch die Entsendung von Personen in andere europäische Länder (Europen Union (EU)-track”).
Masterstudiengänge
Besondere Studiengängen können methodische und fachliche Grundlagen für die Durchführung von Analysen des Bedarfs (Assessment), der Entwicklung von Interventionsstrategien (Policy Development), ihrer Umsetzung (Assurance) und der Evaluierung der Interventionen, die die Gesundheit der Bevölkerung und von gesundheitlich benachteiligten Bevölkerungsgruppen verbessern vermitteln.
In Deutschland gibt es dazu eine Vielzahl von Masterstudiengängen, beispielsweise als Master of Science in Epidemiologie oder in Public Health). Hinzukommen deutsche und internationale Online Studienangebote. Ein Übersicht über unterschiedliche Studiengänge findet sich auf der Webseite der Deutschen Gesellschaft für Public Health (DGPH) (http://www.deutsche-gesellschaft-public-health.de/informationen/studiengaenge/mitglieds-hochschulen) und der Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie (DGepi): https://www.dgepi.de/de/tagungen-and-fortbildungen/
Siehe auch:
Fortbildungen
Die zuständige Landesbehörden und insbesondere die bundesländer-übergreifende Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen bieten Fortbildungen für Mitarbeitenden in den Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienst an, dabei sind viele Veranstaltungen mit besonderer Relevanz fürs Ausbruchsmanagment. Weitere Informationen finden geben die einzelnen Einrichtungen heraus wie beispielsweise die:
Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen (https://www.akademie-oegw.de/startseite.html)
Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGL) (https://www.lgl.bayern.de/aus_fort_weiterbildung/index.htm)
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg (https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Fachinformationen/Seiten/Veranstaltungsprogramme.aspx)
Robert Koch-Institut (https://www.rki.de/DE/Content/Service/Veranstaltungen/Epikurs_Termin.html). Das RKI organisiert und richtet einen mehrtägigen Kurs zu dem Thema Ausbruchsuntersuchungen (“Epikurs”) auf für Mitarbeitende der Einrichtungen des ÖGD.
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