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Prinzipiell ist der Ablauf einer Begutachtung abhängig von der Rechtsgrundlage des Gutachtens. Der praktische Ablauf der Begutachtung wird im Folgenden am Beispiel von Dienstfähigkeitsgutachten dargestellt.
Ein Gutachten sollte nicht nur Äußerungen zum aktuellen Gesundheitszustand enthalten, sondern sollte ggf. auch prüfen, darlegen und bewerten, ob gesundheitliche Konsequenzen durch eventuelle weitere fachärztliche Behandlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen vermieden werden könnten.
Dazu hat sie zu prüfen, ob eine Störung mit Krankheitswert vorliegt, die Grundlage für die Leistungseinschränkungen und Fehlzeiten ist, die zum Gutachtenauftrag geführt haben. Insbesondere hat sie funktionelle Auswirkungen vorliegender Krankheiten zu beschreiben, so dass andere eine Entscheidung über die Feststellung beispielsweise der Dienstfähigkeit oder Dienstunfähigkeit treffen können.
Gutachter/innen treffen also keine Entscheidungen, sondern erstellen eine sachverständige Tatsachenbasis für die Entscheidung anderer, bspw. des Dienstvorgesetzten, der Richterin. Das ärztliche Gutachten dient dabei einer entscheidenden Stelle als umfassende Entscheidungsgrundlage, z.B. für die Feststellung der Dienstunfähigkeit und die Versetzung in den Ruhestand
Aufgaben der beauftragten begutachtenden Person
Eine gutachtliche Untersuchung sollte immer wie eine standardisierte ärztliche Untersuchung durchgeführt werden. Dabei sollte der/die Gutachter/in Kompetenz ausstrahlen und die Untersuchung wertschätzend und rücksichtsvoll vornehmen. Dazu sind zwingend geeignete Räumlichkeiten und eine sachliche Atmosphäre notwendig.
Der/die Proband/in sollte erkennen, dass sich der/die Gutachter/in bereits mit dem Sachverhalt befasst hat.
Die ärztliche Untersuchung sollte immer mit der Frage beendet werden, ob alle Beschwerden und Funktionsausfälle berücksichtigt und ausreichend besprochen wurden.
Zur Erstellung einer Prognose wird erwartet, dass der aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft und die Leitlinien der Fachgesellschaften genutzt werden, die evidenzbasiert sind und sich unter anderem auf Statistiken, z.B. Fünf-Jahre-Überlebensrate, beziehen. Dabei ist zu beachten dass sich diese nicht direkt auf die z.B. Dienstfähigkeit, sondern auf medizinische Faktoren beziehen.
Arbeitskreise von Gutachtern/innen haben zusätzlich in den einzelnen Bundesländern bereits für verschiedene Krankheitsbilder exemplarische Bewertungen erarbeitet, die man bei der Bewertung mit heranziehen kann. Insbesondere der Arbeitskreis Qualitätssicherung für das Amtsärztliche Gutachtenwesen Nordrhein-Westfalen hat hier einige relevante Veröffentlichungen erarbeitet.
Begutachtungsfragen/-antworten
Aus den Rechtsgrundlagen, die dem Gutachten zugrunde liegen, ergeben sich Fragen, die dem/der Gutachter/in gestellt werden. Im Folgenden werden beispielhaft Fragen genannt, die von begutachtenden Ärzte/innen regelmäßig bei der Begutachtung der Dienstfähigkeit im Gutachten beantwortet werden sollten:
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Welche Maßnahmen wurden bisher zur Verbesserung oder Wiederherstellung der Gesundheit durchgeführt und mit welchem Erfolg??
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Welche krankheitsbedingten Leistungseinschränkungen liegen vor? Wie ist die bisherige Entwicklung und wie das Ausmaß der Gesundheitsstörung zu beurteilen?
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Sind zur Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung der Gesundheit weitere Behandlungsmaßnahmen oder rehabilitative berufliche Maßnahmen erfolgversprechend? Wenn ja, welche?
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Bestehen aus ärztlicher Sicht wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen Leistungseinschränkungen bei der Aufgabenwahrnehmung im derzeitigen Aufgabenbereich oder im übertragenen konkreten Amt oder im Statusamt? Wenn ja, welche konkreten Tätigkeiten können nicht mehr ausgeübt werden?
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Liegt die gesundheitliche Eignung für eine anderweitige Verwendung (§ 26 Abs. 2 und 3 BeamtStG) vor? Wenn ja, für welche?
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Liegen eventuell die Voraussetzungen der begrenzten Dienstfähigkeit im Sinne des § 27 BeamtStG vor? Wenn ja, in welchem Umfang?
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Ist mit der Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit zu rechnen? Wenn ja, in welchem Zeitraum?
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Wird für den Fall der Versetzung in den Ruhestand eine Nachuntersuchung für zweckmäßig gehalten? Wenn ja, in welchem Zeitabstand?
Anders als bei einer standardisierten Einstellungsuntersuchung orientiert sich der Untersuchungsumfang eines Gutachtens zur Überprüfung der Dienstfähigkeit von Beginn an der Fragestellung und dem Ausmaß der krankheitsbedingten dienstlichen Beeinträchtigungen. Im Folgenden sind Beispiele des Untersuchungsumfangs bei der Überprüfung der Dienstfähigkeit einer Untersuchungsstelle aufgeführt:
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Befragung zur medizinischen Vorgeschichte (inklusive psychischer Vorerkrankungen)
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Befragung zur lebensgeschichtlichen Entwicklung
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Befragung zu den aktuellen beruflichen/sozialen Verhältnissen
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Befragung zur aktuellen Befindlichkeit und Behandlung
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Erhebung des aktuellen psychischen Befundes
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Ganzkörperuntersuchung (orientierende oder grobe Untersuchung des gesamten Körpers beziehungsweise dessen Organsysteme)
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Ausswertung vorgelegter Vorbefunde
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Gegebenenfalls nach Absprache eine Blutuntersuchung, soweit erforderlich auch zur Bestimmung von Alkohol und weiteren Suchtmitteln
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Gegebenenfalls Anordnung einer fachärztlichen Zusatzuntersuchung (nach Abstimmung und erneuter Weisung durch Dienstvorgesetzten)